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Aargau Solothurn Wohlen: Rechnung 2014 genehmigt – mit Auflagen

Die Aargauer Regierung hat die Rechnung 2014 der Gemeinde Wohlen genehmigt. Der Einwohnerrat hatte diese im vergangenen Jahr im Zuge der Affäre um Gemeindeammann Walter Dubler zweimal zurückgewiesen. Auch für die Regierung ist aber (noch) nicht alles in Ordnung.

Mann mit Brille
Legende: Die Affäre um Walter Dubler beschäftigt Wohlen weiter. zvg

Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um Gemeindeammann Dubler laufen derzeit im Kanton Aargau verschiedene Verfahren. Eines davon wurde mit einer Aufsichtsbeschwerde eines Wohler Einwohnerrates gegen den Gemeinderat Wohlen ausgelöst.

Bei der Überprüfung der Rechnungsdokumente durch die kantonalen Behörden wurden unter anderem die interne Kontrolle und die Unterschriftsberechtigungen unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich heraus, dass nicht alle Zahlen stimmen. Der betroffene Betrag sei allerdings von untergeordneter Bedeutung, schreibt die Aargauer Regierung am Freitag in einer Mitteilung.

Korrekturen schon umgesetzt

Zudem ergab die Prüfung der Rechnung einen unvollständigen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel. Der Beteiligungsspiegel ist das Verzeichnis, welches die Verflechtungen der Gemeinde mit anderen Institutionen darstellt. Unter dem Gewährleistungsspiegel versteht man die Eventualverpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten.

Der Gemeinderat Wohlen habe die meisten Korrekturen mit dem Rechnungsabschluss 2015 bereits umgesetzt, schreibt die Aargauer Regierung. Der Gemeinderat habe auch die Auflage, wonach ein Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem eingeführt werden muss, bereits in die Wege geleitet.

Gemeindeammann verurteilt

Die Affäre Dubler war im Rahmen der Rechnungsauflage im Juni 2015 ins Rollen geraten. Dabei wurde bekannt, dass sich der Gemeindeammann unter anderem zu hohe Pensionskassenbeiträge auszahlen liess.

Dubler wurde suspendiert und Mitte März vom Bezirksgericht Zurzach der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des mehrfachen Betrugs für schuldig befunden. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt.

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