Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat den Fall des BMW-Rasers abgeschlossen, nun kommt es zum Gerichtsfall. Im Oktober 2011 jagte die Kantonspolizei einen 22jährigen Mann quer durch den Kanton. Zuvor war der Mann wegen stark übersetzter Geschwindigkeit aufgefallen.
Schliesslich konnte der Raser durch eine sogenannte Nagelsperre gestoppt werden. Die Polizei rollt dabei ein Band mit Nägeln aus, welche die Reifen beschädigen. Die Polizei legte die Nagelsperre in Wohlen aus, wodurch der BMW-Lenker die Kontrolle über sein Auto verlor und gegen einen Hydranten prallte.
Teilbedingte Freiheitsstrafe
In diesem Fall kommt das nun neue abgekürzte Verfahren zur Anwendung: Der Staatsanwaltschaft hat sich mit dem Anwalt des Angeklagten gemäss neuer Rechtsordnung im Vorfeld auf eine Strafe geeinigt. Das Resultat: Der Mann soll eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten bekommen.
Davon soll er sechs Monate hinter Gitter. Hinzu kommt ein dreijähriger Führerausweisentzug. Die Staatsanwalt lastet ihm mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln an sowie mehrfache Gefährdung des Lebens. Wann der Fall vor Gericht kommt, ist noch unklar.