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Aargau Solothurn Wohler Gemeindeammann vorläufig suspendiert

Die Aargauer Regierung hat einen Zwischenentscheid gefällt im Administrativverfahren gegen Walter Dubler. Der Wohler Gemeindeammann ist im Amt suspendiert, bis das Gerichtsverfahren gegen ihn abgeschlossen ist. Damit entspricht die Regierung einem Wunsch des Wohler Gemeinderates.

Der Freitag, 13. November, ist für Walter Dubler wahrlich ein Unglückstag. An diesem Tag, ab 14 Uhr, ist er zwar noch Gemeindeammann von Wohlen. Aber er darf sein Amt nicht mehr ausüben, er ist suspendiert.

Chronologie

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  • Verlauf 2015: Vorwürfe gegen Walter Dubler
  • 23. September: Die Regierung leitet eine Administrativuntersuchung zu den Vorgängen in Wohlen ein
  • 8. Oktober 2015: Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft gegen Dubler
  • 9. Oktober 2015: Antrag des Gemeinderats auf Suspendierung
  • 11. November 2015: Regierung suspendiert Dubler für die Dauer des Strafverfahrens

Das hat die Regierung so entschieden. Dubler kann zwar eine Beschwerde machen gegen diesen Beschluss. Aber eine Beschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung. Auch das hat die Regierung entschieden. Bei alledem betont sie: Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung für Walter Dubler.

Wohlen soll weiter funktionieren können

Audio
Die Regierung hat entschieden (11.11.2015)
02:59 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 59 Sekunden.

Dieser ist von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs. Der Vorwurf: Dubler habe sich zu hohe Beiträge an die Pensionskasse bezahlen lassen. Und er habe Sitzungsgelder nicht an die Gemeindekasse abgeliefert.

Nach der Anklageerhebung war der Gemeinderat von Wohlen an den Regierungsrat gelangt mit der Bitte, Dubler zu suspendieren. Die Geschäfte könnten angesichts des auf der Gemeinde lastenden Drucks nicht mehr ordnungsgemäss ausgeführt werden, hatte der Gemeinderat argumentiert.

Regierung musste handeln

Mit seinem Zwischenentscheid hat der Regierungsrat nun dem Antrag des Gemeinderates entsprochen. Die Suspendierung gilt, bis ein Gericht über Schuld oder Unschuld von Walter Dubler entschieden hat.

In einer Medienmitteilung schreibt die Regierung:

«Laut Gemeindegesetz hat der Regierungsrat sicherzustellen, dass Gemeindebehörden und andere unter Staatsaufsicht stehende Körperschaften ihre Geschäfte vorschriftsgemäss führen. Die Aufsicht des Kantons dient in erster Linie dazu, dass die Gemeindebehörden funktionieren und ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäss wahrnehmen können. Ist dies nicht mehr der Fall, hat der Regierungsrat gemäss den gesetzlichen Grundlagen die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ein ordnungsgemässes Funktionieren wieder herzustellen.»

Reaktion Walter Dubler

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Aus meiner Sicht waren und sind die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates und der Verwaltung jederzeit gewährleistet. (...) Ich kann daher die im Moment anders lautende Einschätzung des Regierungsrates nicht teilen. (...) Über das weitere Vorgehen werde ich nach einer vertieften Prüfung des Beschlusses des Regierungsrates entscheiden.

Gemeinderat Wohlen reagiert

Unmittelbar nach dem Entscheid der Regeriung hat der Gemeinderat von Wohlen reagiert. In einem Communiqué hält er unter anderem fest:

  • Der Gemeinderat wird die Einzelheiten, welche der Entscheid des Regierungsrats mit sich bringt, im Detail noch klären und sein konkretes Vorgehen festlegen
  • Nach wie vor befinden sich die Gemeinde und ihre Organe sowie die Verwaltung in einer schwierigen Situation
  • Der Gemeinderat geht davon aus, dass die politischen Organe und die Verwaltung den Gemeinderat konstruktiv bei den anstehenden Herausforderungen unterstützen. Oberstes Ziel ist dabei, dass das ordentliche Funktionieren der Gemeinde Wohlen und ihrer Organe weiterhin uneingeschränkt gewährleistet ist.

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