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Aargau Solothurn Wohler Parlament fordert Rücktritt von Gemeindeammann Dubler

Das Wohler Parlament findet, der suspendierte Gemeindeammann müsse zurücktreten. Die Fraktionen waren sich im Wohler Gemeindeparlament am Montagabend einig.

Das Bezirksgericht Zurzach hat den Wohler Gemeindeammann Walter Dubler Mitte März wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Walter Dubler hat angekündigt, er werde das Urteil voraussichtlich an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.

Das war sich das Wohler Parlament zwar bewusst. Trotzdem haben sämtliche Fraktionen im Einwohnerrat am Montagabend verlangt, dass der suspendierte Gemeindeamman zurücktritt. Er sei nicht mehr tragbar, hiess es im Rat.

Mehrfacher Betrug

Portrait
Legende: Wie weiter in Wohlen? Der suspendierte Gemeindeammann sei nicht mehr tragbar, befand der Rat am Montagabend. Keystone

Das Bezirksgericht Zurzach hat Walter Dubler des mehrfachen Betrugs und der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. In einem Anklagepunkt gab es jedoch auch einen Freispruch.

Das Gericht hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 45‘000 Franken und einer Busse von 5‘000 Franken verurteilt. Dazu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.

Das Gericht hat Walter Dubler verurteilt, da er Sitzungsgelder als Präsident des Regionalplanungsverbands Unteres Bünztal nicht der Gemeinde abgeliefert hatte. Zudem hat er sich selbst zu hohe Pensionskassenbeiträge auszahlen lassen.

Einen Freispruch gab es beim Vorwurf, dass Dubler Sitzungsgelder aus zwei Kommissionen nicht an die Gemeinde abgeliefert habe. In diesem Fall habe der Gemeindeammann niemanden getäuscht.

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