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Aargau Solothurn Wohler SVP will Absetzung von Gemeindeammann verlangen

Walter Dubler ist als Gemeindeammann momentan suspendiert. Das heisst, er erhält weiterhin den Lohn, hat aber keine Macht mehr im Gemeinderat. Die Situation beschäftigt Wohlen seit Längerem. Im Parlament wurde hinter den Kulissen auch über eine mögliche Abgangsentschädigung diskutiert.

Die Vorwürfe

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Das Bezirksgericht Zurzach hatte Walter Dubler am 11. März 2016 schuldig gesprochen wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung. Dies wegen nicht abgelieferten Sitzungsgeldern aus seiner Tätigkeit im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal und wegen unzulässiger Anweisungen im Zusammenhang mit Arbeitgeberbeiträge der Pensionskasse.

Walter Dubler ist vor dem Aargauer Obergericht am Montag 26. September 2016 abgeblitzt. Das Gericht hat seine Beschwerde gegen das vorinstanzliche Urteil abgewiesen und die Strafe für den suspendierten Wohler Gemeindeammann verschärft. Dieser will nun vor Bundesgericht ziehen.

Der «Fall Dubler» ist also noch nicht abgeschlossen. Trotzdem wurde im Wohler Parlament am Montagabend über die Zukunft der Gemeinde, respektive die des Gemeinderats, diskutiert.

Walter Dubler erhält momentan immer noch seinen Lohn (fast 190'000 Franken jährlich), ist aber suspendiert. Wie weiter? Das fragte sich das Parlament am Montagabend.

Die Wohler SVP will, dass sich der Gemeinderat beim Kanton dafür einsetzt, dass man Walter Dubler so rasch wie möglich absetzt. Sie hat am Montag Unterschriften für einen entsprechenden Vorstoss gesammelt.

Hinter den Kulissen wurde auch über eine mögliche Abgangsentschädigung für den Gemeindeammann diskutiert. Eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohns.

Das neuste Urteil

Die Frage ist: Gilt eine solche auch für den Fall, wenn ein Gemeindeammann nicht abgewählt, sondern abgesetzt wird? Klar sei die Antwort nicht, hiess es von verschiedenen Seiten im Parlament.

(Bildquellenachweis Front: zvg/fototoni)

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