Michael Neuenschwander von der Oltner Geschäftsprüfungskommission erläuterte in der Parlamentssitzung am Donnerstagabend das Problem wie folgt: Firmen geben an, sie würden einen hohen Gewinn erzielen. Aufgrund dieser Angaben erhalten sie eine hohe Steuer-Vorbezugsrechnung. Später zeigt sich, dass sie deutlich weniger erwirtschaften, und die Stadt muss ihnen die zu viel bezahlten Steuern rückerstatten.
Für solche Steuer-Rückerstattungen gilt in fast allen Solothurner Gemeinden ein Zinssatz von 3 Prozent. Die meisten Gemeinden übernehmen einfach den Zinssatz, den die Regierung für die Staatssteuer festlegt.
Olten kann Hunderttausende sparen
Im Fall von Olten, das Millionen-Beträge zurückerstatten muss, geht das ins Geld. Stadtrat Benvenuto Savoldelli sprach im Parlament von einem Sparpotential in der Höhe von bis zu einer halben Million Franken pro Jahr, wenn der Rückerstattungszins von 3 auf 0,25 Prozent gesenkt wird.
Das Vorgehen der Firmen sei eine «Schlaumeierei», meinte Michael Neuenschwander im Namen der Geschäftsprüfungskommission und warb für eine Senkung des Rückerstattungszinses: «Es ist für uns selten so einfach, Geld einzusparen».
Jetzt legt die Stadtregierung den Zins fest
Das Anliegen stiess im Parlament nur auf wenig Widerstand. Die Stadt-Politiker waren sich fast einig, dass der Zins von 3 Prozent im derzeitigen Marktumfeld zu hoch sei. Nur vereinzelt wurde kritisiert, eine Zinssenkung sei unfreundlich den Unternehmen gegenüber.
Zu reden gab, wer den Zins künftig jährlich festlegen darf, wenn die Gemeinde nicht mehr einfach den Zinssatz der kantonalen Regierung übernimmt. Die Stadtregierung hatte vorgeschlagen, dass sie diese Kompetenz erhält. Das Parlament war damit einverstanden. Es sehe zwar nach einer Kompetenzbeschneidung des Parlaments aus, meinte Felix Wettstein (Grüne), dahinter stehe aber eine fachliche Entscheidung, nicht eine politische.
Strafzins wird erhöht
Mit 40 zu 5 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) stimmte das Parlament schliesslich der Anpassung des Steuerreglements zu und gab damit grünes Licht, dass die Regierung künftig jährlich die Zinsen festlegen kann. Die erste Anpassung erfolgt rückwirkend auf Anfang 2016.
Dabei wird nicht nur der Rückvergütungszins massiv gesenkt, sondern auch der Verzugszins erhöht. Diesen müssen all jene berappen, welche ihre Steuern zu spät zahlen. Der Verzugszins wird in Olten von 3 auf 5 Prozent erhöht. Einigen erscheine das wohl erschreckend hoch, meinte Christoph Fink (CVP). Aber: «Es muss ein gewisser Unterschied herrschen zwischen jenen, die rechtzeitig ihre Steuern zahlen, und jenen, die es einfach drauf ankommen lassen.»