Die Regel war in den wenigsten Solothurner Gemeinden aktiv: Bezüger von Ergänzungsleistungen waren bisher von den Grundgebühren für die Abfallentsorgung (zirka 70 Franken pro Jahr) befreit. Sozialhilfebezüger wiederum mussten sie bezahlen.
Das störte den Gemeinderat. Er änderte das Abfallreglement und wollte damit den Querstand beheben. Die total 48 Stimmberechtigten sind ihm am Montagabend gefolgt. Sie haben das neue Reglement und die Streichung der Regelung bewilligt, und zwar einstimmig. Damit ist Zuchwil kein Einzelfall mehr.
Die Gemeinde zählt ungefähr 400 Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Das neue Abfallreglement, ohne Ausnahmeregelung, könnte Zuchwil Mehreinnahmen von 20'000 bis 30'000 Franken bringen, rechnete der Gemeinderat Anfang Juni vor.