Eine Frau aus Zufikon hatte beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die neue Gemeindeordnung gemacht. Ihr Vorwurf: An der Gemeindeversammlung sei über das Thema zu wenig gut informiert worden.
Die Beschwerdeführerin verlangte, dass das Geschäft vor der Volksabstimmung noch einmal detaillierter an der Gemeindeversammlung besprochen werden soll.
Nun hat der Kanton diese Beschwerde allerdings abgewiesen. Somit darf die Gemeinde Zufikon am 3. März über eine neue Gemeindeordnung abstimmen.