- Schweizerin oder Schweizer werden wird im Aargau schwieriger.
- Der Grosse Rat hat das Einbürgerungsgesetz verschärft. Das Gesetz wurde mit 82 Ja zu 46 Nein-Stimmen angenommen.
- Wer einmal Sozialhilfe bezogen hat, muss neu 10 Jahre warten bis man wieder ein Gesuch stellen kann.
Der Aargauer Regierungsrat hat auf Druck des Parlaments verschärfte Spielregeln für Einbürgerungen vorgelegt. Bei einem Sozialhilfebezug soll die Wartefrist von drei auf zehn Jahre erhöht werden. Der Regierungsrat wollte von dieser «massiven Verschärfung» nichts wissen. Das Parlament hat sie aber nun beschlossen.
Verbindlicher Test
Auch soll ein Gesuch für den Schweizer Pass erst nach einem bestandenen Einbürgerungstest eingereicht werden können. Bisher musste dieser zwar gemacht werden, das Ergebnis war aber nicht zwingend. Das ändert neu.
Die Diskussionen im Parlament waren intensiv. Die linke Ratshälfte wollte keine Verschärfungen. Die rechte Ratshälfte umso mehr. Die CVP stellte sich auf die Seite von SVP und FDP. Die kleinen Mitteparteien (GLP, EVP) haben versucht einen Kompromiss zu finden (5 statt 10 Jahre Wartefrist Sozialhilfebezug), aber das Parlament entschied sich dagegen.
Das Gesetz soll ab 2020 gelten.