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Aargauer Gericht im Unrecht Bundesgericht hebt Urteil gegen Gewaltverbrecher auf

2014 haben ein Räuber und zwei Komplizen einen Mann in dessen Wohnung überfallen. Sie forderten Drogen von ihrem Opfer. Als sich dieses wehrte, versetzten sie ihm Stromstösse mit einem Elektroschocker und fügten ihm mehrere Stichverletzungen zu.

2016 hat das Bezirksgericht Baden die Männer wegen Raub und Drohung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Allerdings gab es in Bezug auf den Vorwurf der versuchten Tötung einen Freisprach für den Haupttäter. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verurteilten akzeptierten jedoch dieses Urteil und zogen es ans Aargauer Obergericht weiter.

2018 ging das Obergericht jedoch gar nicht darauf ein. Es hat den Fall einfach ans Bezirksgericht zurückgewiesen, ohne mit den Involvierten zu sprechen. Das Bezirksgericht sollte der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit geben, die Anklage zu ergänzen. Doch das Bezirksgericht blieb untätig.

2019 hat das Aargauer Obergericht nicht mehr länger zugewartet. Es hat die Staatsanwaltschaft die Anklage ergänzen lassen. Schliesslich fällte das Obergericht ein Urteil. Es hat den Hauptangeklagten wegen versuchten Mordes und Raubes zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Komplizen hatten bereits zuvor das Urteil des Bezirksgerichts doch noch akzeptiert.

2020 hat nun das Bundesgericht das Aargauer Obergericht zurückgepfiffen. Es hat das Urteil gegen den Haupttäter für nichtig erklärt. Das Problem: Das Obergericht hatte den Fall bereits ans Bezirksgericht zurück delegiert. Damit war es nicht mehr zuständig und hätte auch kein Urteil mehr fällen dürfen.

Fortsetzung folgt: Damit ist der Fall jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Ball geht zurück ans Bezirksgericht Baden. Dieses muss nochmals ein Urteil über den Haupttäter fällen. Dieses könnte er danach wieder ans Obergericht weiterziehen und schliesslich auch ans Bundesgericht. Es könnten also noch einige Urteile folgen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 10.6.2020, 17:30 Uhr ; 

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