- Gemäss dem leitenden Oberstaatsanwalt des Kantons Aargau, Philipp Umbricht, nimmt die Zahl der Strafanzeigen gegen Behörden stark zu.
- Strafanzeigen gebe es gegen Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Jäger oder sogar Feuerwehrleute.
- Das Problem: Viele der Strafanzeigen seien haltlos, verursachten aber viel Arbeit bei den Behörden.
Wer sich zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle ungerecht behandelt fühlt, kann die Polizisten anzeigen. Wenn ein Richter im Rahmen eines Strafverfahrens ein Konto sperrt, kann der Konto-Inhaber den Richter anzeigen. Solche Strafanzeigen – etwa wegen Amtsmissbrauch – hätten in den letzten Jahren stark zugenommen, sagt der Aargauer Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht.
Es sei relativ einfach eine solche Strafanzeige einzureichen, sie würden aber einen grossen Aufwand verursachen, denn Polizei und Staatsanwaltschaft seien verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen.
Die Gründe bleiben unklar
Das grundsätzliche Problem seien dabei nicht die legitimen Strafanzeigen, so Umbricht. Die überwiegende Mehrheit der Strafanzeigen seien aber haltlos und reine «Rache-Anzeigen» gegen Polizisten oder Richter, klagt der Oberstaatsanwalt.
Auf die Frage, warum es immer mehr solche Strafanzeigen gibt, weiss Philipp Umbricht keine Antwort. Viele versuchten das Verfahren gegen sich zu torpedieren, aber es habe auch die Hemmschwelle abgenommen, solche Strafanzeigen einzureichen, vermutet Umbricht.