Das gilt zurzeit: Wenn im Aargauer Kantonsparlament eine Grossrätin oder ein Grossrat in einer Sitzung fehlt, dann bleibt dieser Sitz leer. Gerade bei knappen Abstimmungsresultaten ist dies ärgerlich. Dazu kommt, dass Grossrätinnen bei einer Schwangerschaft von Gesetzes wegen längere Zeit aussetzten müssen.
Das fordern Grossräte: Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus dem Mitte-Links-Lager fordern deshalb in einem Vorstoss eine Stellvertreter-Regelung. Bei längeren Absenzen soll jemand die fehlende Person vertreten können.
Das sagt die Regierung: Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Forderung der Grossräte. In seiner Antwort auf den Vorstoss führt er drei Optionen auf, welche er allerdings schlecht findet:
- Bei der Parlamentswahl wählt das Volk gleichzeitig die Stellvertreter.
- Ein Parlamentskollege erhält temporär zwei Stimmen.
- Die abwesende Grossrätin gibt ihre Stimme vor der Debatte im Rat ab.
Bei all diesen Optionen hat die Aargauer Regierung Vorbehalte. Sie schlägt deshalb eine andere Variante vor: Gleich wie bei einem Rücktritt soll die nächste Person auf der Liste nachrücken. Das heisst, die Stellvertretung wäre der oder die Nicht-Gewählte mit den meisten Stimmen.
Das sind die Bedingungen: Der Stellvertreter soll zudem nicht automatisch im Parlament Platz nehmen. Vielmehr soll der Grossrat sein Einverständnis geben. Zudem sollen Stellvertretungen erst bei einer Abwesenheit von mindestens 3.5 Monaten gelten.
So geht es weiter: Das Aargauer Kantonsparlament entscheidet grundsätzlich, ob es eine solche Stellvertreter-Regelung will. Danach würde die Regierung innerhalb eines Jahres eine Gesetzesänderung ausarbeiten und präsentieren.