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Aargauer Obergericht Reduzierte Gefängnisstrafe für Unfallfahrer von Seon

Acht anstatt elf Jahre Gefängnis für einen Autofahrer, der bei einem Unfall zwei Menschen getötet und drei schwer verletzt hat. Dieses Urteil hat das Aargauer Obergericht gefällt. Die hohe Gefängnisstrafe im Urteil der Vorinstanz hatte für Aufsehen gesorgt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 8 anstatt 11 Jahre Gefängnis für den Unfallverursacher
  • Obergericht bestätigt Schuldsprüche wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eventualvorsätzlicher schwere Körperverletzung.
  • Obergericht stuft Verschulden etwas tiefer ein als Bezirksgericht.
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Viel zu schnell bei Nebel überholt

Feuerwehrautos in der Nacht an einer Unfallstelle.
Legende: Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 2. November 2014. Zwei Menschen in einem korrekt fahrenden Auto starben. ZVG/KANTONSPOLIZEI AARGAU

Zwei Tote, drei Schwerverletzte: Das war die traurige Bilanz einer Frontalkollision in der Nacht auf den 2. November 2014 zwischen Seon und Schafisheim Unfallverursacher war ein 33-jähriger Autofahrer. Trotz dichten Nebels, einer Sichtweite von rund 150 Metern und einer Sicherheitslinie hatte er zwei Autos überholt. Auf der Gegenfahrbahn prallte er frontal in ein korrekt entgegenkommendes Auto.

Darin sassen zwei befreundete Ehepaare. Der 60-jährige Schweizer, der das Auto fuhr, wurde getötet. Seine Ehefrau überlebte den Crash schwer verletzt. Auch eine 50-jährige Schweizerin starb auf der Unfallstelle. Ihr Ehemann überlebte. Der Unfallverursacher erlitt ebenfalls schwere Verletzungen.

Ein Gutachten zeigte, dass der Unfallfahrer mit 130 Kilometern pro Stunde unterwegs war anstatt der erlaubten 80. Der Mann hatte zwar Alkohol getrunken, die Blutalkoholkonzentration lag jedoch unter der strafrechtlich relevanten Grenze.

Schuldsprüche bestätigt, Strafmass reduziert

Wie bereits das Bezirksgericht Lenzburg sprach das Obergericht den Unfallverursacher der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung schuldig. Dazu kommt die mehrfache eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung. Dafür soll der Mann für acht Jahre ins Gefängnis.

Das Obergericht folgte mit diesem Urteil nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie die Medienstelle der Gerichte Kanton Aargau am Freitag mitteilte. Die Verteidigung forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sie argumentierte dass es fahrlässige, nicht eventualvorsätzliche Tötung sei.

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den Mann im vergangenen August zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und mit der hohen Strafe für Aufsehen gesorgt.

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden.

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