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Aargauer Regierungsrat Den Zahnärzten genauer auf den Bohrer schauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Aargau brauchen Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Zulassungsbewilligung des Kantons.
  • Zahnarztpraxen brauchen keine Zulassungsbewilligung.
  • Die Folge: Bei Kunstfehlern ist nicht die Praxis haftbar, sondern nur der einzelne Zahnarzt.
  • Arbeitet ein Zahnarzt nicht mehr in der Praxis, wo er den Schaden angerichtet hat, läuft ein Patient, der eine Nachbehandlung will, ins Leere.

Die Aargauer Regierung findet, es handle sich hier um einen Missstand. Das sagt sie in der Antwort auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat. Die Regierung nimmt den Vorstoss entgegen.

Zulassungen

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An der Zulassungspraxis bei den Zahnärzten wird sich nicht so schnell etwas ändern. Dazu brauche es eine Änderung des Gesundheitsgesetzes. Diese sei angedacht, so die Regierung, im Sinn einer Gesamtrevision. Nur wegen der Zahnärzte eine Teilrevision in Gang zu setzen, sei unverhältnismässig.

Besonders störend sei, dass gewisse Zahnarzt-Praxen bewusst ausländische Zahnärzte anstellen würden und dies nur für maximal drei Monate. Für eine so kurze Zeit brauchen die Zahnärzte keine Zulassungsbewilligung des Kantons.

Bewilligung für Praxen

Praxen könnten dadurch – erstens – das Geld für die Bewilligungen sparen. Und zweitens können sie Haftungsfälle umgehen. Denn wenn ein Schaden gemeldet werde, seien die Kurzeit-Zahnärzte schon längst wieder weg.

Die Regierung will solchen Missbräuchen nun einen Riegel schieben. Sie stellt sich vor, dass in Zukunft auch Zahnarzt-Praxen eine Zulassungsbewilligung bräuchten. So würden sie haftbar für Schäden, die einzelne Zahnärzte oder Zahnärztinnen bei ihnen anrichten.

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