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Aargauer Regierungsrat In eigenen Betrieben den Verwaltungsrat bestimmen

  • Der Kanton Aargau besitzt 41 Unternehmen oder ist daran beteiligt.
  • Er wählt die Verwaltungsräte selber oder schlägt den Generalversammlungen Kandidaten vor.
  • An diesem System soll sich nichts ändern. Die Regierung lehnt einen Vorstoss aus dem Kantonsparlament ab.
  • Grossrat Martin Keller (SVP) hatte gefordert, dass neu das Kantonsparlament die Verwaltungsräte der kantonseigenen Unternehmen wählt.

AEW Hauptsitz in Aarau
Legende: Die AEW Energie AG hat 450'000 Aktien. 450'000 davon gehören dem Kanton Aargau. Sie haben einen Buchwert von 45 Mio. Fr. Stefan Ulrich/SRF

Bei einer Wahl durch den Grossen Rat käme es zu einer erheblichen Politisierung der obersten Leitungsorgane, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion von Grossrat Martin Keller (SVP) fest.

Im Parlament bestehe die «Gefahr einer medialen Inszenierung des Wahlprozesses» zulasten der Kandidierenden. Auch der administrative Aufwand für Wahlen durch den Grossen Rat würde viel grösser.

Bei einer grossen Beteiligung wie der Axpo Holding AG, wo der Aargau nicht Alleineigentümer sei, wäre die Wahl des obersten Leitungsorgans inhaltlich und zeitlich kaum zu koordinieren.

Der Regierungsrat könne eine fachliche Beurteilung und Selektion am besten vornehmen. In keinem Kanton würden die Mitglieder eines obersten Leitungsorgane vom Parlament bestimmt.

Kritik an Machtballung

Ein kleines Gremium könne eine ausgewogene Zusammensetzung besser gewährleisten, hält der Regierungsrat weiter fest. Auch auf Bundesebene wähle der Bundesrat den Verwaltungsrat der Post oder der SBB.

Grossrat Martin Keller begründete seine Forderung damit, dass die Wahlen durch den Regierungsrat zu Machtballungen bei einzelnen Parteien und bei wichtigen Beteiligungen zu einem Eigenleben der gewählten Mandatsträger geführt hätten. Die gewünschte Entpolitisierung habe sich nur bei wenigen Beteiligungen eingestellt.

Kantonalbank als Ausnahme

Der Kanton Aargau verfügt derzeit über 41 Beteiligungen. Bei der Mehrzahl der kantonalen Beteiligungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Anstalten oder Aktiengesellschaften.

Einzig bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB) wird das oberste Leitungsorgan direkt vom Grossen Rat gewählt. Bei den anderen Beteiligungen ernennt entweder der Regierungsrat direkt die Mitglieder der obersten Leitungsorgane oder er nominiert Personen, die dann von der Generalversammlung beziehungsweise von einem analogen Organ gewählt werden.

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