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Spitalliste 2020 - Trend zur Spezialisierung
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 26.08.2019. Bild: Keystone
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Aargauer Spitalliste Welches Spital darf welche Operationen durchführen?

Fast 30 Bewerber für die neue Liste: Für die neue Spitalliste 2020 hatten sich 28 Spitäler und Kliniken aus dem Aargau sowie anderen Kantonen beworben, wie die Aargauer Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Sie konnten sich für zwei Bereiche bewerben: Akutsomatik (Bereiche Medizin, Chirurgie und Gynäkologie) und Psychiatrie. Laut Mitteilung haben sich 16 für den Bereich Akutsomatik beworben, sieben nur für den Bereich Psychiatrie und fünf für beide Bereiche.

Wozu braucht es eine Spitalliste?

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Legende: Keystone

Die Spitalliste definiert, welches Spital welche Leistung erbringen darf bzw. auch muss. Die Regierung muss über die Liste sicherstellen, dass es nirgends eine Unterversorgung gibt, aber auch keine Überversorgung. Die Leistungsaufträge werden nur erteilt, wenn das Spital Auflagen zu Qualität, Wirtschaftlichkeit, Ausbildung, Hygiene etc. erfüllt und bereits jetzt diese Operationen häufig durchführt.

Ist ein Spital auf der Liste, bezahlt der Kanton 55 Prozent jeder Behandlung. Den Rest decken die Krankenkassen. Auf der Spitalliste sind Spitäler aus dem Aargau vertreten, aber auch solche aus umliegenden Kantonen. Diese bieten sehr spezialisierte Behandlungen an, die im Aargau nicht vorhanden sind. Die Spitäler müssen sich alle vier Jahre für Leistungsaufträge bewerben.

Was ist neu auf der Spitalliste? Auf der neuen Spitalliste sind 19 Spitäler im Bereich Akutsomatik und 11 im Bereich Psychiatrie aufgeführt. Unter den Spitälern sind grosse Einrichtungen, wie die Kantonsspitäler Aarau und Baden, aber auch Regionalspitäler wie Leuggern oder Zofingen. Dazu kommen grosse spezialisierte Kliniken aus anderen Kantonen, wie zum Beispiel die Universitätsspitäler Basel und Zürich.

Zum ersten Mal auf der Liste ist das St. Claraspital in Basel. Nicht mehr dabei auf der Liste Akutsomatik ist die Klinik für Schlafmedizin Bad Zurzach. Weil diese keine stationären Behandlungen mehr durchführt und deshalb gar nicht auf der Liste zu stehen braucht. Auch das Geburtshaus Storchenäscht in Othmarsingen ist auf der Liste nicht mehr zu finden. Das Geburtshaus hat bereits bekannt gegeben, dass es per Ende Jahr schliesst.

Wer darf die Herzchirurgie behalten? Nicht nur bei den Spitälern gibt es Verschiebungen, sondern auch bei den Operationen und Eingriffen, die diese durchführen dürfen. Ein Zankapfel war im Vorfeld die Herzchirurgie: Ende September 2018 wurde bekannt, dass das Kantonsspital Aarau die Zusammenarbeit mit der Hirslanden Klinik in Aarau im Bereich Herzmedizin aufgeben will. Man wolle eine eigene Herzchirurgie aufbauen und diesen Leistungsauftrag über die Spitalliste erhalten, hiess es damals.

Die Spitalliste bestätigt nun, was bereits vermutet wurde: Die Herzchirurgie bleibt bei der Hirslanden, als einzigem Spital im Kanton. Das KSA habe seine Bewerbung zurückgezogen, heisst es beim Kanton auf Anfrage. Kiefer-, Wirbelsäule- und Brustkorboperationen, aber auch komplexe Eingriffe am Hals werden in der Hirslanden jedoch nicht mehr durchgeführt.

Was dürfen die Regionalspitäler noch? Sonst sind es vor allem kleinere Regionalspitäler, die weniger Eingriffe machen dürfen: Mit grossen Hals-Nasen-Ohren-Problemen kann man zum Beispiel nicht mehr ins Spital nach Menziken, das Spital Zofingen behandelt keine Krebspatienten mehr. Man habe den kleinen Spitälern aber kaum etwas weggenommen, häufig hätten sich diese gar nicht mehr beworben, heisst es beim Gesundheitsdepartement.

Grundsätzlich gilt: Die grossen Spitäler werden immer mehr zu Spezialisten in gewissen Bereichen und die Regionalspitäler machen nur noch die alltäglichen, weniger komplexen Eingriffe. Sie sollen sich laut Kanton in Richtung Gesundheitszentren entwickeln, während die schwierigen Operationen in den grossen Spitälern durchgeführt werden.

Die grossen Veränderungen folgen später: Die neue Spitalliste bringt keine grossen Veränderungen. Aber: Noch diesen Herbst will die Aargauer Regierung einen Teil des Spitalgesetzes revidieren. Und voraussichtlich in zwei Jahren befasst sie sich dann mit der Gesamtplanung des Gesundheitswesens im Aargau. Dann will die Regierung ihre neue Strategie festsetzen, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.

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