In Notfällen, etwa bei heftigen Unwettern mit grossen Schäden, müssen Zivilschützer innert Stunden einsatzbereit sein. Dementsprechend kurzfristig lässt der Zivilschutz in solchen Fällen die Aufgebote raus. Dabei stösst der Zivilschutz nicht nur auf Verständnis: Bei ungeplanten Aufgeboten wehren sich Arbeitgeber, ihre Angestellten für den Zivilschutz freizustellen. Dabei gilt: Rückt ein Zivilschützer nach einem Aufgebot nicht ein, kann er verzeigt werden.
Broschüre soll Lage klären
Bei kurzfristigen Aufgeboten komme es immer wieder zu Diskussionen zwischen dem Zivilschutz, den Arbeitgebern und den Zivilschützern, sagt Michael Wernli vom Aargauer Zivilschutz. Deshalb gibt der Zivilschutz nun eine Broschüre raus. Darin erklärt er, was der Zivilschutz tut, wer vom Zivilschutz profitiert und auch, was Arbeitgeber für Pflichten gegenüber dem Zivilschutz haben. Mit diesem Informationsflyer sollen vor allem die Zivilschützer etwas aus der Mangel genommen werden, meint Michael Wernli. Der Zivilschützer sei nämlich in einer unangenehmen Lage, wenn sich sein Arbeitgeber querstelle und ihn nicht einrücken lassen wolle.
«In Notsituationen hat man keine Zeit zum Diskutieren», betont Michael Wernli vom Aargauer Zivilschutz. Mit der neuen Broschüre erhofft man deshalb, Diskussionen ums Einrücken, speziell in dringenden Situationen, unterbinden zu können. Die Broschüre geht direkt an die Zivilschützer, via Gewerbeverband und Aargauischer Industrie- und Handelskammer sollen aber auch die Arbeitgeber erreicht werden.