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Aargauische Kantonalbank AKB Aargauer Regierungsrat hält an Staatsgarantie für AKB fest

  • Der Aargauer Regierungsrat will an der bisherigen Rechtsform der staatseigenen Aargauischen Kantonalbank (AKB) festhalten.
  • Die AKB habe eine grosse volkswirtschaftliche und finanzielle Bedeutung, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.
  • Die Bürgerlichen möchten die Staatsgarantie abschaffen, weil der Kanton im Falle einer Insolvenz viel Geld aufwenden müsste.
  • Der Wert der Kantonalbank wird auf rund 2,6 Milliarden Franken geschätzt.

Die Aargauischen Kantonalbank (AKB) hat für den Kanton eine hohe finanzielle Bedeutung, wie der Regierungsrat in der Botschaft ans Kantonsparlament mitteilt. Im Vergleich zu anderen Beteiligungen leiste sie einen beachtlichen Betrag an den kantonalen Finanzhaushalt. In den vergangen fünf Jahren flossen 85 Millionen Franken pro Jahr in die Staatskasse. Hinzu kamen 10 Millionen Franken für die Abgeltung der Staatsgarantie.

Der Regierungsrat hält nur zwei Szenarien für die AKB als zweckmässig: Entweder Festhalten am Status quo oder der vollständige Verkauf des Kantons von der AKB. «Ein Verkauf ist im Moment kein Thema», sagt der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth.

Der Grosse Rat muss nun entscheiden, wie es weitergehen soll. Wenn das Parlament - anders als vom Regierungsrat beantragt - die Teilprivatisierung oder die Abschaffung der Staatsgarantie will, müssen das Kantonalbankgesetz und die Kantonsverfassung geändert werden. Das Volk hätte in jedem Fall das letzte Wort.

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