Die Vereinbarung zwischen Zug Tourismus und Airbnb ist die erste ihrer Art in der Schweiz. Ab dem 1. Juli bezahlt der Internet-Anbieter für seine Gäste, die ein Zimmer oder eine Wohnung im Kanton Zug mieten, eine Beherbergungsabgabe.
Bisher galt diese nur für Hotels, Buchungen über Airbnb waren von der Abgabe nicht betroffen. «Für uns war es ein Bedürfnis, auch unseren Hoteliers gegenüber, dass mit gleich langen Spiessen gerechnet wird», freut sich Seraina Koller, Geschäftsführerin von Zug Tourismus.
Neu berechnet Airbnb die Beherbergungsabgabe direkt auf ihrer Plattform und zahlt direkt an Zug Tourismus. So soll für die Gastgeber und die Verwaltung von Zug Tourismus kein Mehraufwand entstehen. Zudem erhebt Airbnb auch gleich via Postleitzahl, in welchen Gemeinden die Abgabe anfällt.
Für uns war es ein Bedürfnis, auch unseren Hoteliers gegenüber, dass mit gleich langen Spiessen gerechnet wird.
Zug ist jetzt also der erste Kanton der Schweiz, in dem dieses System eingeführt wird. Weitere Kantone werden folgen, teilt Airbnb mit. Man sei mit weiteren Kantonen im Gespräch, um ähnliche Vereinbarungen zu treffen.