Am Südufer des Neuenburgersees liegt das grösste Seeuferfeuchtgebiet der Schweiz. In diesem Gebiet stehen Ferienhäuser, die dort nicht stehen dürften. Seit Jahren tobt deshalb ein Streit zwischen den Hausbesitzern und den Behörden.
Die Ferienhäuser müssen nun definitiv weg. Der Kanton Freiburg hat beschlossen, das Verfahren für den Rückbau über eine Änderung des kantonalen Nutzungsplans einzuleiten. Dabei berücksichtigt die Freiburger Regierung die Empfehlungen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission sowie des Bundesamts für Umwelt. Beide Stellen sind zum Schluss gekommen, dass die Ferienhäuser nicht vereinbar sind mit den Schutzzielen für Moorlandschaften, Auengebieten und Flachmooren.
Nutzungsfrist längs abgelaufen
Die Chalets stehen auf staatlichen Grundstücken in Naturschutzgebieten. Sie verfügten über zeitlich beschränkte Rechte oder Bewilligungen, die letztlich den Rückbau der Gebäude vorsahen. Diese Rechte liefen vor mehreren Jahren ab. Deshalb stünden die Häuser unterdessen illegal im Naturschutzgebiet, heisst es beim Departement für Raumplanung des Kantons Freiburg.