Die sogenannte Vorteilsabgabe erhebt der Kanton Schwyz seit 2000. Sie ist eine spezielle Abgabe, die Liegenschaftsbesitzer in speziellen Fällen bezahlen müssen. Nämlich einerseits als Abgabe für Ausnahmebewilligungen für das Nichteinhalten des Strassenabstandes oder wenn sie von Direktzufahrten auf öffentliche Strassen profitieren.
Regierung lehnt das Anliegen ab
Der Kanton nahm dank dieser Vorteilsabgabe im Jahr rund 220'000 Franken ein. Eine Mehrheit im Schwyzer Kantonsrat wollte diese Abgabe gegen den Willen der Regierung abschaffen und stimmte 2010 einer entsprechenden Motion zu. Die Regierung hat nun eine entsprechende Änderung des Strassengesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Sie macht aber keinen Hehl daraus, dass sie das Anliegen weiterhin ablehnt, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag festhält. Einerseits könne der Kanton nicht auf die Einnahmen verzichten und andererseits sei der Nutzen für diese Sonderrechte für die Liegenschaftsbesitzer höher als die wirklichen Kosten.
Ausserdem argumentiert die Regierung, dass mit der Abschaffung der Abgabe Einzelne bevorteilt würden.