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SVP sagt der Personenfreizügigkeit den Kampf an
Aus Tagesschau vom 11.08.2020.
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Die Schweiz stimmt ab SVP lanciert die Kampagne für die Begrenzungsinitiative.

  • Zum wiederholten Mal will die Schweizerische Volkspartei SVP mit einer Volksinitiative die «unkontrollierte Massenzuwanderung» aus der EU stoppen.
  • Ohne Kündigung der Personenfreizügigkeit würden der Arbeitsmarkt, die Sozialwerke und die Infrastruktur belastet, argumentieren die Initianten.
  • Sie wolle mit der «Initiative gegen die Personenfreizügigkeit» den Wohlstand der Schweiz und die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen, so die Partei.

Die SVP betont, dass vor allem ältere Menschen wegen jungen Ausländerinnen und Ausländern, die aus dem EU/Efta-Raum einwandern, ihren Arbeitsplatz verlieren würden.

Mit dem jetzigen Start der Kampagne und dem Motto «Zu viel ist zu viel» zeigt die SVP auf den Abstimmungsplakaten einen EU-Bürger, der auf der Schweiz sitzt und das Land mit seinem Gewicht zerdrückt. «Jetzt müssen wir zuerst Arbeitsplätze für unsere Bürger sichern», so die SVP.

«Arbeitskräfte, die wir brauchen – wie Ärzte, Pflegende oder Erntehelfer – können auch weiterhin in die Schweiz kommen, um hier ihr Geld zu verdienen.»
Autor: Albert Rösti Präsident SVP

SVP-Präsident Albert Rösti argumentiert, dass ohne die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens der Arbeitsmarkt, die Sozialwerke und die Infrastruktur weiter belastet würden.

Mit der Volksinitiative, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 27. September 2020 abstimmt, soll die «unkontrollierte Massenzuwanderung» darum gestoppt werden. Was laut der SVP allerdings nicht bedeute, dass es gar keine Zuwanderung mehr geben soll. «Arbeitskräfte, die wir brauchen – wie Ärzte, Pflegende oder Erntehelfer – können auch weiterhin in die Schweiz kommen, um hier ihr Geld zu verdienen», so Rösti. Das werde auch nach der Annahme der Initiative kein Problem sein.

Wegfall von bilateralen Verträgen

Bei einer Annahme der SVP-Initiative müsste der Bundesrat innerhalb eines Jahres am Verhandlungstisch das Personenfreizügigkeitsabkommen ausser Kraft setzen. Sollte sich die Europäische Union nicht kooperativ zeigen, müsste der Bundesrat das Abkommen kündigen.

Wegen der Guillotineklausel würde dann nicht nur die Personenfreizügigkeit wegfallen, sondern auch weitere sechs Abkommen. Zu den sogenannten Bilateralen I gehören nebst dem Personenfreizügigkeitsabkommen unter anderem auch das Landverkehrs- oder das Luftverkehrsabkommen.

Rösti: Andere Verträge könnten weiterbestehen

Die SVP geht davon aus, dass auch nach der Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens die anderen Verträge weiterbestehen könnten. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, sei das «nicht der Untergang der Schweiz», wie es die Gegner der Initiative immer wieder betonten, sagte Rösti.

Diese Verträge würden der Schweiz letztlich weniger bringen, als die Zuwanderung Schaden erwirke. Verschiedene Freihandelsabkommen und Abkommen mit der Welthandelsorganisation WTO reichten, um die Exportwirtschaft in der Schweiz am Leben zu erhalten.

Initiative gegen Personenfreizügigkeit

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Die Volksinitiative vefolgt das Ziel, die Zuwanderung für die Schweiz eigenständig zu regeln und somit die Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (Efta) neu zu verhandeln. Wenn es dem Bundesrat nicht innert Jahresfrist auf dem Verhandlungsweg gelingt, das Abkommen ausser Kraft zu setzen, muss er kündigen.

Tagesschau, 11.08.2020, 18:00 Uhr;

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