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Ja zum Gegenvorschlag – das sind die Reaktionen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 29.11.2020. Bild: Keystone
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Kanton Luzern Luzerner Landschaftsschutz erhält mehr Gewicht

  • Im Kanton Luzern werden unverbaute Landschaften besser geschützt. Dafür haben sich die Stimmberechtigten ausgesprochen.
  • Ein überparteiliches Komitee hatte zwei Volksinitiativen unter dem Titel «Luzerner Kulturlandschaft» eingereicht. Sie wurden beide abgelehnt.
  • Die Stimmberechtigten hiessen dafür aber einen Gegenvorschlag gut, der weniger weit geht und raumplanerischen Spielraum frei lässt.

Gegenentwurf Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft»

Kanton Luzern: Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft»

  • JA

    50.4%

    56'631 Stimmen

  • NEIN

    49.6%

    55'712 Stimmen

Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft»

Kanton Luzern: Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft»

  • JA

    32.3%

    37'246 Stimmen

  • NEIN

    67.7%

    78'197 Stimmen

Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft»

Kanton Luzern: Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft»

  • JA

    32.4%

    37'579 Stimmen

  • NEIN

    67.6%

    78'423 Stimmen

Stichfrage Gesetzesinitiative oder Gegenentwurf

Kanton Luzern: Soll bei Annahme beider Vorlagen Gesetzesinitiative oder Gegenentwurf in Kraft treten?

  • JA

    32.9%

    34'052 Stimmen

  • NEIN

    67.1%

    69'326 Stimmen

Kernstück des Anliegens war eine Verfassungsinitiative. Die Initianten, zu denen auch Natur- und Landschaftsschutz-Organisationen zählen, wollten erreichen, dass der Boden haushälterischer genutzt und die Zersiedelung eingedämmt wird.

Die zweite Initiative wollte diese Forderungen auf Gesetzesstufe umsetzen. So müssten etwa zur Einzonung und Überbauung landwirtschaftlicher Nutzflächen diverse Bedingungen erfüllt sein.

Für Regierung zu weit – für Initianten zu wenig

Regierung und Kantonsrat lehnten beide Initiativen ab. Laut dem Regierungsrat hätte die Verfassungsinitiative nichts zum besseren Schutz von Kulturland beigetragen und der Systematik der Verfassung widersprochen. Mit einem Gegenvorschlag wollte die Regierung die Forderungen der Gesetzesinitiative abschwächen.

Auch der Gegenvorschlag spricht sich für einen besseren Schutz der Landschaft aus – allerdings wird der Schutz des Bodens weniger stark gewichtet, als von den Initianten gewünscht. Der raumplanerische Spielraum bleibt damit grösser. Dieser Gegenvorschlag machte bei den Luzerner Stimmberechtigten schliesslich ganz knapp das Rennen – während die Initiativen deutlich verworfen wurden.

Initianten wollen Thema nicht aufgeben

Die Urheber der Kulturland-Initiativen reagieren enttäuscht auf das Abstimmungsresultat. «Wir hatten uns klar ein besseres Ergebnis erhofft, auch weil wir in Gesprächen in den vergangenen Wochen sehr viel Zustimmung aus der Bevölkerung erhalten haben», sagt Hasan Candan, SP-Kantonsrat und Mitglied des Initiativkomitees. «Aber positiv ist immerhin, dass erstmals im Kanton Luzern breit über das Kulturland und die Wichtigkeit des Bodens diskutiert wurde.»

Der Bodenverlust werde allerdings weitergehen, ist Candan überzeugt – der Gegenvorschlag bietet aus Sicht der Initianten keine richtige Handhabe, um den Boden zu schützen. Nötig sei es daher, dass das Parlament genau verfolge, wie sich die Raumplanung weiter entwickle. «Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere Initiativen einer Mehrheit der Bevölkerung vielleicht zu drastisch waren», sagt Candan. «Aber wir können auch nicht einfach beim Gegenvorschlag bleiben. Denn damit geht es einfach weiter wie bisher.»

Für Gegner reichen die heutigen Vorschriften aus

Anders sieht dies Angela Lüthold, Kantonsrätin und Kantonalpräsidentin der SVP. Sie hatte nicht nur die Initiativen bekämpft, sondern auch den Gegenvorschlag. «Wir sind froh, sind die Initiativen gescheitert», sagt sie. «Und dass der Gegenvorschlag knapp durchgekommen ist, ist einfach das kleinere Übel». Aus ihrer Sicht wären sämtliche Vorlagen nicht nötig gewesen: «Wir haben seit 2014 ein eidgenössisches Raumplanungsgesetz, das reicht völlig aus», sagt sie.

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Zu reden gegeben hatte im Vorfeld eine Beschwerde von mehreren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern: Sie verlangten wenige Tage vor der Abstimmung deren Verschiebung, da die Regierung im Abstimmungsbüchlein falsch über die Initiativen informiert habe. Die Regierung trat auf die Beschwerde nicht ein.

Regionaljournal Zentralschweiz, 29.11.2020, 14:33 Uhr;

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