- Eine Mehrheit der Kantonsregierungen kritisiert den Wechsel zur Individualbesteuerung.
- Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Bund bei der Korrektur der Heiratsstrafe dem Vorbild der Kantone folgen sollte.
- Darüber abgestimmt wird am 8. März, weil neben mehreren Parteien auch zehn Kantone das Referendum ergriffen haben.
Von den Kantonen kommt derart starker Widerstand, dass die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in Bern mit einer gemeinsamen Position gegen den Wechsel zur Individualbesteuerung vor die Medien getreten ist. «Der Wechsel ist zu fundamental und zu zentralistisch», sagte der Aargauer Regierungsrat Markus Dieth als Präsident der KdK vor den Medien.
Dass bei der direkten Bundessteuer die Heiratsstrafe korrigiert werden muss, räumen die Kantone zwar ein. Doch sie kritisieren, dass ihnen ein Systemwechsel aufgezwungen werde, der unnötig sei, grossen Aufwand bringe und sowohl für Kantone und Gemeinden als auch für die Steuerpflichtigen nicht bekannte finanzielle Folgen habe.
Anders als der Bund hätten die Kantone die Heiratsstrafe im Wesentlichen korrigiert, stellte der Mitte-Politiker klar. Es gebe unterschiedliche Lösungen mit Splitting, Tarifen und Abzügen. Diese Wege seien austariert, sie seien akzeptiert, und sie funktionierten.
Die Kantone hätten es deshalb lieber, würde auch der Bund diesen pragmatischen Weg wählen. «Das Problem liegt nicht im System, sondern in dessen Ausgestaltung», sagte Dieth. In die von den Kantonen gewünschte Richtung geht eine Initiative der Mitte-Partei. Sie fordert, Eheleute weiterhin gemeinsam zu besteuern, aber gegenüber Unverheirateten nicht zu diskriminieren.
Doppelte Arbeit für Ehepaare
Mit der Individualbesteuerung gibt es rund 1.7 Millionen mehr Steuerdossiers zu verarbeiten. Mehr Aufwand hätten auch die Steuerpflichtigen, sagte die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP). Eheleute müssten zwei Dossiers ausfüllen, sich doppelt veranlagen lassen und nachgelagerte Verfahren doppelt führen. Die Kantone müssten ihre Steuersysteme grundlegend umstellen, gab Blöchliger zu bedenken. Das betreffe nicht nur Veranlagungen, sondern auch Tarife und Sozialabzüge. Neu zu regeln wäre auch der Zugang zu staatlichen Leistungen wie zum Beispiel Prämienverbilligungen und Stipendien.
Mit der Individualbesteuerung werde zwar die ungleiche Behandlung von Paaren mit und ohne Trauschein korrigiert, räumt die KdK ein. Damit einher gingen aber neue Ungleichheiten. Ehepaare mit nur einem Verdienst und Zweiverdienerehepaare mit tiefem Zweiteinkommen würden mit individuellen Steuern stärker belastet als Ehepaare mit zwei ungefähr gleich hohen Einkommen. Und Verheiratete müssten zwei Steuererklärungen ausfüllen.
Die Walliser Finanzdirektorin Franziska Biner (Mitte) warf die Frage auf, ob es angebracht sei, diesen Paaren nun einfach zu sagen: «Tut uns leid, ihr hättet eben ein anderes Familienmodell wählen sollen.» Gemäss den Befürwortern profitieren Paare mit nur einem oder zwei stark unterschiedlichen Einkommen heute von einem Heiratsbonus.