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Abstimmung Kanton Aargau Braucht es in Aargauer Parlamenten Stellvertretungen?

Wenn Politikerinnen und Politiker länger abwesend sind, soll neu eine Stellvertretung möglich sein. Die SVP ist dagegen.

Eine Grossrätin wird Mutter. Während ihres Mutterschaftsurlaubs darf sie nicht an Parlamentssitzungen teilnehmen, da sonst die Versicherung nicht mehr zahlt. Und auch wer länger krank ist, kann quasi unverschuldet sein Amt nicht ausfüllen.

Für solche Situationen soll im Aargau deshalb neu eine Stellvertretungslösung möglich sein, bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall. Die Regierung und praktisch alle Parteien stehen hinter dieser Idee.

Wer macht das bereits?

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Stellvertretungen für Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind in den Kantonen Wallis, Graubünden, Genf, Neuenburg und Jura bereits möglich.

Weitere Kantone sind dran: Im Kanton Baselland soll für die Angehörigen des Landrats eine Stellvertretung möglich sein. Das Parlament hat 2021 eine entsprechende Motion überwiesen.

Auch im Zürcher Kantonsparlament stiess das Anliegen auf Gehör. Es unterstützt eine entsprechende Behörden-Initiative.

Auch in einigen kommunalen Parlamenten werden solche Regelungen diskutiert. Der Stadtrat in Bern zum Beispiel will eine Stellvertretungslösung für das städtische Parlament, wie erst im Mai 2022 entschieden wurde.

Die neue Regelung gilt für das Kantonsparlament, den Grossen Rat. Grössere Gemeinden, welche ebenfalls ein Parlament haben, dürften selbst entscheiden, ob sie ebenfalls Stellvertretungen möglich machen wollen.

Wichtig für die Demokratie oder überflüssiger Aufwand?

Frau mit Baby
Legende: So geht das in der Schweiz nicht. Im Bild eine italienische Abgeordnete des Europaparlaments (Licia Ronzulli) im Jahr 2010 mit Baby bei einer Abstimmung vor Ort. Während des Mutterschaftsurlaubs zahlt die Schweizer Mutterschaftsversicherung nur, wenn der Urlaub auch eingehalten wird. Keystone/Christian Lutz

Eingebracht hatten das Anliegen die Grünen. Ihr Argument: Das Volk habe das Recht, dass im Parlament immer alle Bevölkerungsgruppen vertreten, also möglichst alle Sitze besetzt sind. Das sei aktuell nicht gewährleistet.

«Der Auslöser war eine grüne Grossrätin, die schwanger wurde. Sie hat ihr Amt abgelegt, weil sie den Sitz nicht so lange unbesetzt lassen wollte», erklärt Grossrat Andreas Fischer.

Es gab immer wieder sehr knappe Abstimmungen.
Autor: Andreas Fischer Grossrat (Grüne)

Im Aargauer Parlament dominieren bürgerliche Parteien, aber bei einzelnen Fragen sind die Mehrheitsverhältnisse knapp. «Es gab mehrere Abstimmungen mit 70 gegen 70 Stimmen und Stichentscheid des Präsidiums», erinnert Andreas Fischer. Kurz: Demokratie funktioniert für ihn nur, wenn möglichst alle anwesend sind.

Nationale Regelung für werdende Mütter?

Die Verfassungsänderung sei überflüssig, findet hingegen Petra Kuster von der SVP. Sie hofft, dass Bundesbern das Problem zumindest teilweise löst. Aktuell wird nämlich darüber diskutiert, ob Frauen weiterhin politisch tätig sein dürfen, auch wenn sie gerade Gelder der Mutterschaftsversicherung erhalten. Bisher gilt Politik als Arbeit.

Im Aargau würden aber eben nicht nur Mütter, sondern auch kranke und verunfallte Politikerinnen und Politiker von einer Stellvertretung profitieren, moniert Fischer. Das sei gar nicht nötig, sagt Petra Kuster.

Die politische Arbeit werde hauptsächlich in den Parlamentskommissionen geleistet. Dort könne man abwesende Mitglieder schon heute ersetzen, mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament. Zudem sei die Einarbeitung von neuen, nur temporär tätigen Politikerinnen zu aufwändig.

Alle Eventualitäten im Leben lassen sich nicht ausschliesen.
Autor: Petra Kuster Grossrätin (SVP)

Die SVP-Politikerin argumentiert noch grundsätzlicher: «Alle Eventualitäten im Leben lassen sich nicht ausschliessen. Stellvertretungen bei Unfällen, Krankheit, Militär – das ist am Ziel vorbeigeschossen.»

Im Parlament gab und gibt die Regelung also zu reden. Die Vorlage wurde im Grossen Rat mit 80 zu 51 Stimmen gutgeheissen. Das Stimmvolk hingegen scheint sich kaum zu interessieren. Einen Abstimmungskampf gibt es nicht. Kuster und Fischer gehen beide davon aus, dass die Vorlage wohl angenommen wird.

Die Regelungen sind schon klar

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Grosser Rat Aargau
Legende: Das Grossratsgebäude mit dem Grossratssaal in Aarau. Hier tagt das Kantons- und das Stadtparlament. SRF

Bei der Abstimmung am 25. September geht es um eine Verfassungsänderung. Die notwendigen Gesetze und Verordnungen sind aber bereits geschrieben. Darin sind unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Die Einsetzung von Stellvertretungen ist freiwillig. Politikerinnen und Politiker müssen sich also nicht ersetzen lassen.
  • Eine Stellvertretung ist zeitlich klar beschränkt: Mindestens drei Monate müsste sie dauern, aber höchstens ein Jahr.
  • Wer als Stellvertreterin oder Stellvertreter infrage kommt, ist ebenfalls bereits geregelt: Es übernimmt, wer hinter den gewählten Personen am meisten Stimmen gemacht hat bei derselben Partei. Falls diese Person nicht will oder nicht kann, rutscht die nächste Person nach.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 07.09.2022, 17:30 Uhr ; 

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