Die eidgenössische Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung im Mai hebte die Steuerprivilegien für hauptsächlich international tätige Unternehmen auf. Um attraktiv zu bleiben wird der Gewinnsteuersatz im Kanton und den Gemeinden von 9.4 auf 6.2 Prozent gesenkt. Diese Anpassung benötigt wiederum Massnahmen zur Gegenfinanzierung.
Knackpunkt Dividendenbesteuerung
Um die Steuereinbussen finanzieren zu können, wollte die Urner Regierung den Steuersatz auf den Aktienerträgen von heute 40 auf 60 Prozent erhöhen. Das passte der FDP nicht, sie bestand im Landrat auf einer tieferen Besteuerung von 50 Prozent. Das ist das Minimum, welches der Bund vorschreibt. Dieses Minimum haben die Urnerinnen und Urner nun gutgeheissen.
Ja zur digitalen Steuererklärung
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Ebenfalls gutgeheissen haben die Stimmenden die Anpassungen bei den Steuerprozessen. Das bisherige Papierdossier wird durch ein elektronisches abgelöst. Die Urnerinnen und Urner können fortan die Steuererklärung wie bisher in Papierform, oder eben elektronisch einreichen. Diese Massnahme verschaffe auch der Steuerbehörde einen Mehrwert, so der Kanton. Durch die Anpassung fallen Investitionskosten von 1.74 Millionen Franken an.
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