Das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip ist in der Verfassung der Stadt Schaffhausen verankert. Bürgerinnen und Bürger haben unter anderem grundsätzlich das Recht, Dokumente der Verwaltung einzusehen. Dies soll zur Transparenz beitragen und Vertrauen schaffen.
Bis heute fehlt aber ein Leitfaden, nach welchen Kriterien die Verwaltung Einsicht in Akten gewähren kann. Hier soll eine neue Verordnung Abhilfe schaffen. Sie ist umstritten. Im Parlament kam sie zwar mit 26 gegen 4 Stimmen durch. Politaktivist Claudio Kuster ergriff dann aber mit Journalisten der Schaffhauser AZ das Referendum.
Das sagen die Befürworter
Walter Hotz (SVP), der die Verordnung durch einen Vorstoss im Grossen Stadtrat angestossen hat, hofft auf das Ja der Bevölkerung. «Endlich gibt es klare Regeln für die städtische Verwaltung.» Diese wisse in Zukunft, wie weit sie Akten offenlegen darf und wann sie die Einsicht verweigern müsse. Sensible und vertrauliche Informationen würden so besser geschützt. Die neuen Regeln seien ein guter Kompromiss.
Das sagen die Gegner
Gemäss Claudio Kuster geht die Stadt mit ihrer Verordnung viel zu weit. «Da werden einzelne Abteilungen global vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen und abgeschottet.» Mit neuen Gebühren wolle die Stadt Anfragen im Keim ersticken. Und wer doch Einblick in Akten erhalte, dürfe nicht daraus zitieren. «Das ist eine Einschränkung der Medienfreiheit», kritisiert Kuster. Deshalb hofft er auf ein Nein.