Hochhausreglement
Zug: Reglement über die Planung und Erstellung von Hochhäusern (Hochhausreglement)
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JA
4'121 Stimmen
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NEIN
3'182 Stimmen
Das aktuelle Leitbild für den Bau von Hochhäusern in der Stadt Zug wird durch ein neues Hochhausreglement ersetzt. Bei einer Stimmbeteiligung von 44 Prozent legten 4121 Personen ein Ja, 3182 ein Nein ein.
Mit dem Hochhausreglement soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Es legt die maximale Bauhöhe und die exakten Zonen fest, wo Hochhäuser gebaut werden dürfen:
- Hochhauszone 1: 60-80 Meter – LG-Areal / links und rechts Baarerstrasse / Gebiet Dammstrasse / Gotthardstrasse bis Feldstrasse
- Hochhauszone 2: 60 Meter – Nordstrasse / Aabachstrasse / entlang Geleise von der Gubelstrasse bis zur Gemeindegrenze
- Hochhauszone 3: 50 Meter – V-Zug-Areal / Äussere Lorzenallmend
Heute stehen in der Stadt Zug mehr als 50 Hochhäuser mit einer Höhe von über 25 Metern. Die meisten davon sind in den 1960er- und 1970er-Jahren entstanden.
Für Benny Elsener, Präsident CVP Stadt Zug, war klar: «Es braucht ein neues Reglement, um Wildwuchs zu verhindern.» Die bürgerlichen Parteien hatten das Reglement unterstützt.
Gegen das Reglement waren die linken Parteien angetreten, ihnen ging das vorgelegte Reglement zu wenig weit. Besonders stossend war für die Linke, dass die Zone für Hochhäuser bis 80 Meter vergrössert wird.