Umsetzung der Motion Schuldenbremse
Winterthur: Schuldenbremse für eine nachhaltig gesunde Entwicklung der Stadtfinanzen
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JA
21'838 Stimmen
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NEIN
8'847 Stimmen
Baurecht statt Landverkäufe
Winterthur: Baurecht statt Landverkäufe
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JA
23'690 Stimmen
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NEIN
7'817 Stimmen
Winterthur soll nicht noch tiefer in die Schulden rutschen. Das ist das Ziel der Abstimmungsvorlage, die am Sonntag eine Mehrheit fand. 71 Prozent der Stimmbevölkerung sprachen sich für die Einführung einer Schuldenbremse aus.
Damit setzte sich das bürgerliche Lager aus SVP, FDP, GLP und CVP durch. Die Linken und die EVP waren gegen diese Schuldenbremse.
Nach diesem Entscheid der Stimmbevölkerung ergeben sich folgende Änderungen:
- Die Stadt muss neu über acht Jahre hinweg eine ausgeglichene Rechnung präsentieren. Sie darf also langfristig nicht mehr ausgeben als sie einnimmt.
- Im Parlament gibt es höhere Hürden für grosse Kredite. Neu braucht es dafür die Mehrheit des ganzen Gemeinderates, also mindestens 31 Stimmen. Bisher hatte die Mehrheit der gerade anwesenden Politiker gereicht.
Mit diesen Massnahmen soll der Schuldenberg der Stadt nicht noch weiter wachsen. Mit 1,2 Milliarden Franken seien die Schulden bereits alarmierend hoch, so ein Argument der Befürworter einer solchen Schuldenbremse.
Der Stadtrat hätte sich gar eine noch schärfere Variante der Ausgabenbremse gewünscht. Nach dem Urnengang meinte SP-Finanzvorsteherin Yvonne Beutler: «Wir freuen uns über dieses Ja. Aber wenn man sieht, dass es eine sehr, sehr sanfte Massnahme, verfalle ich nicht in Euphorie.»
Landverkauf nur noch im Baurecht
Mehr Freude hatte Yvonne Beutler an der zweiten Vorlage: Mit 75 Prozent hat das Stimmvolk entschieden, dass städtisches Bauland künftig grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern nur im Baurecht abgegeben wird.
Ein wichtiger Entscheid, findet Yvonne Beutler: «Es ist ein klares Bekenntnis dafür, dass die Stadt ihr Land in eigener Hand behalten soll.» Konkret bedeutet der Entscheid, dass Bauland in Zukunft in städtischem Besitz bleibt. Wer darauf etwas bauen will, darf dies für eine begrenzte Zeit und gegen Abgabe eines Zinses.
Im Vergleich mit anderen Städte besitze Winterthur nur noch sehr wenig Land, hatten die Befürworter argumentiert. Die Stadt habe in der Vergangenheit zu viel Land verkauft, auch um die Stadtkasse zu füllen.
Gegner der Vorlage hatten vergeblich gewarnt, ein Verkaufsverbot schränke die Stadt zu sehr ein.