Städtisches Land soll grundsätzlich nicht verkauft werden, sondern nur im Baurecht abgegeben werden. Das heisst, Private würden der Stadt eine Entschädigung bezahlen, das Land bliebe aber im Besitz der Stadt. Dies soll in der Gemeindeordnung so festgeschrieben werden. Das Winterthurer Stimmvolk befindet am 25. November darüber.
Betroffen von dieser Änderung wären fünf grössere Grundstücke in der Gewerbezone und fünfzehn in der Wohnzone. Um einen gewissen Spielraum zu erhalten wurden verschiedene Ausnahmen formuliert:
Landverkäufe wären weiterhin möglich:
- Wenn die Stadt ein gleichwertiges Land zurück erhält.
- Wenn es um die Entwicklung eines Quartiers geht.
- Kleinere Grundstücke könnten weiterhin verkauft werden.
Die Befürworter
Winterthur besitze heute nur noch sehr wenig Land, sagt Christian Griesser von den Grünen und Befürworter der Vorlage. Die Stadt habe in der Vergangenheit zu viel Land verkauft, auch um die Stadtkasse zu füllen. Dies habe man dann aber teuer bezahlt: «Wir haben zum Teil Land verkauft und mussten dann später nebenan für ein Schulhaus neues Land kaufen.» Dies lohne sich nicht, so Griesser, denn die Stadt brauche immer wieder Bauland – für Altersheime oder öffentliche Plätze. Ausserdem hätten Firmen heute weder Geld noch das Bedürfnis, Land zu kaufen. «Und wenn doch, dann können sie es auch von Privaten kaufen», sagt Christian Griesser.
Die Gegner
Ein Verkaufsverbot schränke die Stadt zu fest ein, findet dagegen SVP-Gemeinderat Franco Albanese. Die Stadt solle beide Möglichkeiten haben: Verkauf und Baurecht abgeben. «Wir wollen das Land auf keinen Fall verscherbeln, aber es gibt immer wieder Situationen, in denen das eine oder das andere die bessere Lösung ist.» Ausserdem würden die Ausnahmeregelungen, die in der Vorlage definiert seien, den Firmen nichts bringen, so Albanese. «Viele KMU Betriebe haben schnell einen grösseren Bedarf an Land.» Er befürchtet, dass einige Unternehmen Winterthur verlassen könnten oder erst gar nicht kommen.