Zum Inhalt springen

Abstimmungen Basel-Stadt Sollen Affen Grundrechte erhalten?

In Basel wird über die Initiative «Grundrechte für Primaten» abgestimmt. Bürgerliche lehnen diese ab, Linke sind dafür.

Die Basler Stimmbevölkerung muss sich am 13. Februar mit grundsätzlichen Fragen des Lebens auseinandersetzen. Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» verlangt, dass die kantonale Verfassung mit einem Artikel für das «Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» ergänzt wird.

Über die möglichen Folgen bei einer Annahme der Initiative herrscht Unklarheit. Laut Initiativtext beträfe die Neuerung bloss Primaten, die in Kantonsbesitz sind. Der Kanton besitzt freilich gar keine Affen. Der privatrechtlich organisierte Zoo Basel und die Basler Pharma befürchten aber, dass mit der Initiative auch ihre Primaten mitgemeint sein könnten, weshalb sie sich im Abstimmungskampf gegen das Volksbegehren engagieren.

Rechtsexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass es bei der Abstimmung vor allem um die ethische Frage geht, ob Primaten gleiche Grundrechte wie die Menschen haben sollen oder nicht und weniger um die konkrete Umsetzung, die sehr unklar ist.

Lanciert hatte das Volksbegehren die «Denkfabrik» Sentience Politics im Jahr 2016; die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.

Die Linke ist mehrheitlich für die Initiative. Gespalten ist jedoch die SP, wie sich bereits an der Debatte im Parlament im November zeigte. Die bürgerlichen Parteien wie FDP, SVP, LDP, Mitte und die GLP hingegen lehnen die Initiative ab.

Die Missachtung der Grenze zwischen Mensch und Tier ist aus ganz grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen.
Autor: Daniel Albietz Mitte-Grossrat

Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier werde eine rote Linie überschritten, so der Tenor der Bürgerlichen. «Die Missachtung der Grenze zwischen Mensch und Tier ist aus ganz grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen», sagt Daniel Albietz (Mitte). Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum Primaten  gegenüber anderen Tierarten – Regierungsrat Lukas Engelberger erwähnte in der Parlamentsdebatte explizit die «intelligenten Schweine» – rechtlich bessergestellt werden sollten.

Basel-Stadt mit Vorreiterrolle?

Michelle Lachenmeier vom Grün-Alternativen Bündnis bezeichnet die Gewährung von Grundrechten für Primaten als eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit. Der Kanton Basel-Stadt könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen, ohne schwere rechtliche Folgen befürchten zu müssen. «Die Geschichte hat gezeigt, dass viele gute Anliegen Anläufe auf Gemeinde- oder Kantonsebene nehmen müssen, bis ihnen der Durchbruch gelingt.»

Die Gewährung von Grundrechten für Primaten ist eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit
Autor: Michelle Lachenmeier Grossrätin vom Grün-Alternativen Bündnis

Dass in Basel-Stadt als erster Kanton über ein solches Anliegen abgestimmt werden soll, ist indes kein Zufall: Der Stadtkanton wurde von den Initianten ausgewählt, weil es hier sowohl einen Zoo gibt, der Affen hält, wie auch grosse Pharma-Firmen, welche in der Vergangenheit an Primaten geforscht haben.

Der Grosse Rat beschloss die Nein-Parole zur Initiative mit 55 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Auch die Regierung spricht sich dagegen aus.

Schimpanse im Basler Zolli
Legende: Keystone

Regierung und Grosser Rat hatten die Initiative bereits 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Das Volksbegehren für die Gewährung von Grundrechten für nichtmenschliche Primaten musste danach einen gerichtlichen Weg nehmen. Das Bundesgericht erklärte die Initiative dann jedoch für rechtlich zulässig, sodass nun am 13. Februar über das Begehren abgestimmt werden kann.

Basler «Zolli» lehnt Primaten-Initiative ab

Box aufklappen Box zuklappen

Der Zoo Basel wehrt sich gegen die Initiative «Grundrechte für Primaten». Dies, obwohl die Affen des «Zolli» bei einer Annahme des Volksbegehrens nicht davon betroffen wären.

Das Recht auf Leben sei ein Konzept, das bei Menschen funktioniere, sagte Zoo-Direktor Olivier Pagan im Vorfeld der Abstimmung. Die Lebenswelten der rund 500 verschiedenen Affen seien hingegen sehr weitgefächert. Es sei arrogant, wenn der Mensch sein Lebenskonzept anderen Tierarten auferlegen wolle, so Pagan.

«Wenn Affen Rechte erhalten, trägt dies nicht zu ihrem Schutz und Wohlergehen bei, denn sie können diese Rechte weder ausüben noch durchsetzen.»

Mit dem Schweizer Tierschutzgesetz, so der Zoodirektor weiter, habe man aber bereits alle Regelungen und Möglichkeiten für eine gute Tierhaltung.

Regionaljournal Basel, 14.1.2022, 17:30 ; 

Meistgelesene Artikel