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Bundesrat befürwortet Terrorismus-Gesetz
Aus Tagesschau vom 13.04.2021.
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Anti-Terror-Gesetz Keller-Sutter plädiert für Annahme des Terrorismus-Gesetzes

  • Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat den Abstimmungskampf zum Referendum über das Terrorismus-Gesetz lanciert.
  • Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll eine Lücke in der Terrorbekämpfung schliessen.
  • Laut der Justizministerin wird damit die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung erhöht.
  • Heute müsse die Polizei zuschauen, wenn noch keine Straftat bestehe. Dies solle in Zukunft verhindert werden.

Die Schweiz stehe mit den vorgesehenen präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus nicht alleine da, sagte die Vorsteherin des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Karin Keller-Sutter.

Viele europäische Länder würden Vergleichbares kennen: «Die Schweiz ist da nicht allein.» Teilweise würden die präventiven Massnahmen in anderen Ländern sogar weiter gehen, zum Beispiel, was den möglichen Hausarrest von Minderjährigen betreffe.

Präventive Massnahmen sind nicht neu
Autor: Karin Keller-Sutter Bundesrätin EJPD

Das PMT-Gesetz sei verhältnismässig und folge einer Kaskadenlogik – es komme zum Zug, wenn die vorherigen Massnahmen nicht greifen würden, führte Keller-Sutter aus. Die Massnahmen könnten beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde angefochten werden. Damit werde die Verfassungsmässigkeit und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz gewährleistet.

Weiter sei das PMT-Gesetz mit Freiheitsrechten und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar, sagte Keller-Sutter. Präventive Massnahmen seien ausserdem nicht neu. Auch bei Hooliganismus oder bei häuslicher Gewalt könne die Polizei heute schon frühzeitig einschreiten, um Straftaten zu verhindern.

Jugendliche an Straftaten hindern

Die Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle, betonte, dass mit dem PMT-Gesetz eine Abgrenzung zum Strafrecht gemacht werden müsse. Denn es gehe darum, strafbare Handlungen zu verhindern, zum Beispiel von Jugendlichen.

Denn gerade in diesem Alter seien Menschen anfällig für Radikalisierung. Heute seien der Polizei in solchen Fällen die Hände gebunden. Auch André Duvillard, Delegierter des Bundes im Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) mit den Kantonen, nannte das PMT-Gesetz das «letzte Puzzleteil» der Präventionsmassnahmen.

Kontaktverbot und Hausarrest

Neben dem Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus und den kürzlich im Strafrecht getroffenen Massnahmen soll die Polizei mit dem Gesetz die notwendigen Mittel zur Bekämpfung und Verhütung von terroristischen Angriffen erhalten.

Bei «konkreten Anhaltspunkten von Ausübung terroristischer Aktivität» sieht das PMT-Gesetz etwa eine Gesprächsteilnahmepflicht, eine Meldepflicht auf dem Polizeiposten, Kontaktverbote mit radikalisierten Gruppen, Ausreiseverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie Hausarrest für Personen ab 12 Jahren vor. Letzterer setze eine richterliche Anordnung voraus, hiess es.

Befristete Massnahmen als letztes Mittel

Diese zeitlich befristeten Massnahmen kommen erst als letztes Mittel zum Zug, wenn sämtliche sozialen, erzieherischen oder therapeutischen Massnahmen ausgeschöpft sind und nichts genützt hätten, hiess es an der Medienkonferenz.

Über das Referendum gegen das PMT-Gesetz wird am 13. Juni abgestimmt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Tagesschau am Mittag, 13.04.21, 12:45 Uhr;

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