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Braucht der Aargau Regeln für die Amtsenthebung von Regierungsmitgliedern?
Aus Echo der Zeit vom 28.04.2022. Bild: zvg
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Abstimmung Kanton Aargau Der grösste Erfolg einer verschwundenen Partei

Im Aargau hat die Amtsenthebungsinitiative der BDP gute Chancen. Dabei existiert die Partei gar nicht mehr.

Falls die Aargauer Stimmbevölkerung am 15. Mai die Amtsenthebungsinitiative annimmt, dann verhilft das einer bereits verschwundenen Partei «posthum» zu ihrem grössten Erfolg. Eingereicht wurde die Initiative nämlich von der BDP, die in der Zwischenzeit aber aufgelöst wurde. Es darf bereits als Leistung für die Ex-Partei gewertet werden, dass die Initiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» von Regierung und Kantonsparlament zur Annahme empfohlen wird. Die Bürgerlich-Demokratische Partei existiert im Aargau wie in anderen Kantonen seit der Fusion mit der CVP bzw. «Die Mitte» nicht mehr.

Mit der Unterschriftensammlung für die Initiative begann die BDP 2019, als der Niedergang der Partei bereits abzusehen war. Es sei aber kein Mittel gewesen, um nochmals auf die BDP aufmerksam zu machen und die Partei doch noch zu retten, meint das ehemalige Aargauer BDP-Aushängeschild Bernhard Guhl. Er sass für die Aargauer BDP acht Jahre im Nationalrat, wurde aber 2019 abgewählt.

Für die Sache – aber auch als Werbung

Auslöser der Initiative sei der Fall des Genfer Staatsrats Pierre Maudet gewesen. Dieser war wegen einer Reise nach Abu Dhabi in die Kritik und wegen Bestechungsvorwürfen auch ins Visier der Justiz geraten. Maudet wurde in der Folge zwar aus der FDP ausgeschlossen, er blieb aber als Parteiloser in der Kantonsregierung. Für einen solchen Fall bräuchte man eine Amtsenthebungsinitiative, wie es sie zum Beispiel im Kanton Graubünden schon gebe, sagt Guhl. Juristisch abgeschlossen ist das Verfahren gegen Maudet allerdings noch nicht, eine allfällige Amtsenthebung hätte somit auch noch nicht stattfinden können.

Das will die Amtsenthebungsinitiative

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Der Initiativtext ist kurz gehalten. Er verlangt, dass die Kantonsverfassung mit einem Satz ergänzt wird: «Das Gesetz regelt die Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern von Behörden.» Im Kanton Aargau besteht bisher keine Möglichkeit, Mitglieder der Regierung oder auch des Kantonsparlaments abzusetzen. Die einzige Variante ist die Nicht-Wiederwahl nach vier Jahren.

Laut den Initianten soll die Möglichkeit geschaffen werden, Personen ihres Amtes zu entheben. Dies etwa wegen einer schweren Straftat, wegen Amtsmissbrauchs oder aus gesundheitlichen Gründen. Dazu müsste ein neues Gesetz ausgearbeitet werden.

Vorbild sein soll die Regelung des Kantons Graubünden. Nach einem Untersuchungsverfahren kann das Kantonsparlament mit einer Mehrheit von drei Vierteln einen Regierungsrat oder eine Regierungsrätin absetzen. Diese Person könnte den Entscheid vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Zudem ist laut Bündner Gesetz vor der eigentlichen Amtsenthebung eine Amtseinstellung möglich, also ein Arbeitsstopp.

Natürlich sei es in einem gewissen Sinne auch eine Werbemassnahme für seine kriselnde Partei gewesen, so Bernhard Guhl. Es sei aber immer vor allem um die Sache gegangen. Guhl gibt zu, dass das Thema Amtsenthebung nicht sehr nahe am Alltag der Bevölkerung ist. Die nötigen Unterschriften habe man aber trotz Corona zusammengebracht. Die Amtsenthebungsinitiative wurde im Juni 2020 eingereicht.

Guhl ergänzt, dass es selten sei, dass der Regierungsrat eine Initiative zur Annahme empfehle – genauso wie die Mehrheit des Grossen Rates. Das Anliegen sei folglich breit abgestützt und habe seine Daseinsberechtigung, auch wenn die BDP als ursprüngliche Initiantin verschwunden sei.

Pro und Kontra Initiative

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Die Befürworter der Amtsenthebungsinitiative finden, man müsse sich aktiv vorbereiten auf den Fall, dass jemand im Amt nicht mehr tragbar wäre. Deswegen brauche es eine klare Regelung für eine allfällige Amtsenthebung. «Es zeigte sich in der Vergangenheit, dass auch Amtsinhaber mit einem guten Leumund urplötzlich untragbar werden können», sagt der ehemalige BDP-Politiker Bernhard Guhl im SRF-Streitgespräch. Die Initiative sei wie eine Versicherung, um die man erst richtig froh ist, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Ein Hauptargument der Gegner ist, dass es die Initiative schlicht nicht braucht. Es handle sich um ein unnötiges Gesetz auf Vorrat. Die Demokratie funktioniere auch ohne starre Regelung für eine Amtsenthebung. Wenn jemand im Amt keine gute Arbeit leistet, dann kann die Person durch die Wählerinnen und Wähler abgewählt werden. «Die Initiative hebelt das Stimmvolk aus», sagt FDP-Vertreter Gabriel Lüthy. Das Anliegen klinge zwar sympathisch, löse aber keine Probleme. Zudem sei sie so schwammig formuliert, dass total unklar sei, wie die konkrete gesetzliche Regelung schliesslich aussehen würde.

Parolen der Parteien:

Für die Initiative sind: SVP, SP, Die Mitte, Grüne, EVP. Regierungsrat und Grosser Rat

Gegen die Initiative ist die FDP.

Die Chancen stehen gut

Zum Zeitpunkt, als die BDP ihre Initiative eingereicht hat, war die Fusion mit der CVP bereits aufgegleist. Anfang 2021 schlossen sich die beiden Parteien zu «Die Mitte» zusammen. Im Kantonsparlament wurde das Geschäft danach von Mitgliedern der neuen Partei vertreten.

Das letzte Zeichen der Bürgerlich-Demokratischen Partei im Aargau ist nun ihre Volksinitiative, die am 15. Mai zur Abstimmung kommt. Die Chancen für eine Annahme stehen gut. Alle Parteien ausser der FDP empfehlen ein Ja. Ihren grössten politischen Erfolg könnte die Aargauer BDP also noch nach ihrem Verschwinden feiern.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 28.04.2022, 17:30 Uhr;

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