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Abstimmung Stadt Biel Bilingue Werbung: Biel nimmt umstrittenes Reklamereglement an

Werbungen in Biel müssen künftig in den zwei amtlichen Sprachen Deutsch und Französisch konzipiert werden.

Werbungen in der bilinguen Stadt Biel müssen künftig auf Deutsch und Französisch getextet werden. Die Bieler Stimmbevölkerung stimmte am Sonntag dem totalrevidierten städtischen Reklamereglement zu.


«Bielerinnen und Bieler setzen ein Zeichen für Zweisprachigkeit. Darauf bin ich stolz», sagte der Bieler Stadtpräsident Erich Fehr (SP) zu SRF. Es sei ein emotionaler Abstimmungskampf gewesen.

Hauptsächlich aufgrund des Artikels 5 des neuen Reklamereglements war die Abstimmung umstritten. Dieser verlangt von allen Reklamen, dass sie zweisprachig konzipiert werden müssen.

Reklamereglemente erhitzte die Gemüter

In einer bilinguen Stadt braucht es bilingue Werbung, zeigte sich Michael Steiner (SP) im Abstimmungskampf überzeugt. «Es geht darum, dass Werbetreibende Plakate in beiden Sprachen aufhängen. Nicht, dass jedes Plakat zweisprachig ist.»

Gegner der Vorlage – darunter auch die SVP, FDP, PLR und die GLP – sprachen hingegen von einer «Diktatur der Zweisprachigkeit». Ihrer Meinung nach könnten international tätige Unternehmen ihre englischsprachigen Werbesprüche in Biel nicht mehr präsentieren. Dadurch würden Werbeeinnahmen in Biel wegfallen. Zudem sei diese Regelung international einmalig.

Wir sind enttäuscht, jetzt wird mit dem unsinnigen Artikel 5 ein Sprachzwang eingeführt.
Autor: Roland Ehrler Nein-Komitee

«Wir sind enttäuscht, jetzt wird mit dem unsinnigen Artikel 5 in Biel ein Sprachzwang eingeführt», so Roland Ehrler, Direktor des schweizerischen Werbe-Auftraggeberverbandes.

Stadtregierung wirft Gegnerschaft Falschinformationen vor

Die Stadtregierung um Erich Fehr sah dies anders. Und verschickte darum zwei Wochen vor der Abstimmung eigens eine Medienmitteilung. Darin hat sie der Gegnerschaft vorgeworfen, Falschaussagen zu verbreiten. Auch am Sonntag nach der Medienkonferenz betonte Fehr nochmals, die Gegnerschaft hätte «mit Falschinformationen operiert.»

Denn laut Fehr müssten Eigennamen, Marken und Slogans nicht zwingend übersetzt werden, teilte die Exekutive während der Kampagne mit. Das Reglement betreffe bloss Reklamen auf Werbeträgern, die einem Baubewilligungsverfahren unterliegen.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 18.06.2023, 12:09 Uhr ; 

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