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Abstimmungen Kanton Solothurn Haus-Besteuerung reformieren oder zementieren?

Solothurnerinnen und Solothurner zahlen sehr wenig Steuern auf ihr Haus. Eine Initiative will, dass dies so bleibt.

«Sag JA zu deinem Haus» steht auf dem einen Plakat. «Wohneigentum fördern, aber mit Anstand» auf dem anderen. Eine Volksinitiative, über die am 18. Juni abgestimmt wird, spaltet derzeit den Kanton Solothurn.

Die Initiative verlangt ein Moratorium. An der Besteuerung der Liegenschaften soll frühestens 2032 etwas geändert werden dürfen. Damit soll eine Reform verhindert werden, welche die Regierung plant. Gemäss der Regierung verstösst die Haus-Besteuerung im Kanton Solothurn gegen Bundesrecht.

Abstimmungsplakat an Pfosten.
Legende: Das Initiativkomitee befürchtet höhere Steuern. Mit den beiden Vorlagen will es Mehrkosten verhindern. SRF/Marco Jaggi

Das Bundesrecht sieht vor, dass Vermögen grundsätzlich nach seinem Wert zu besteuern ist. Bei Liegenschaften darf es nicht weniger als 70 Prozent des sogenannten Verkehrswerts sein. Im Kanton Solothurn werden Liegenschaften aber viel tiefer besteuert. Nur im Kanton Basel-Landschaft müssen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer noch weniger bezahlen.

Streitpunkt höhere Steuern

Die Initiative wurde vom Komitee «Jetz si mir draa» lanciert. Dieses hat sich 2022 für generell tiefere Steuern im Kanton Solothurn eingesetzt. Nun will es verhindern, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mehr Steuern zahlen müssen. Denn das werde bei einer Reform der Haus-Besteuerung passieren, befürchtet das Komitee. Bislang gebe es keinen Gerichtsentscheid, der das aktuelle Solothurner System für bundesrechtswidrig erklärt habe.

Oranges Abstimmungsplakat.
Legende: Die Gegnerschaft will ein «veraltetes» System erneuern. Höhere Steuern habe dies nicht zur Folge. SRF/Marco Jaggi

Dass eine Reform zu einer Steuererhöhung für Hauseigentümerinnen und -eigentümer führt, sei falsch, entgegnet eine Allianz aus Mitte-Links-Parteien. SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP setzen sich für ein Nein zur Initiative ein. Die heutige Methode der Liegenschaftsbewertung stammt aus dem Jahre 1970 und sei hoffnungslos veraltet. Es sei möglich, ungerechte System so zu modernisieren, dass die Gesamtheit der Hausbesitzer nicht stärker zur Kasse gebeten werde.

Initiativkomitee gegen tiefere Steuerabzüge

Für ein Ja zur Initiative setzen sich die SVP, die FDP, der Hauseigentümerverband sowie die Wirtschaftsverbände von Industrie und Gewerbe ein.

Umstrittene Änderung des Gesundheitsgesetzes

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Für die Zulassung von Hausärzten, Hebammen, Chiropraktikern, Physiotherapeutinnen und weiteren Gesundheits-Fachleuten im ambulanten Bereich sind seit Kurzem die Kantone zuständig. Sie müssen auch einen möglichen Zulassungsstopp regeln und Höchstzahlen festlegen, von welchen Ärztinnen und Ärzten wie viele im Kanton tätig sein dürfen.

Im Solothurner Gesundheitsgesetz soll darum geregelt werden, wer im Kanton dafür zuständig ist. Die Zulassungen prüfen soll das Gesundheitsamt. Für die politisch heikle Zulassungsbeschränkung soll hingegen die Regierung verantwortlich sein.

Kriterien ins Gesetz

In welchen Fällen die Zulassung von Ärzten gestoppt werden soll, will die Regierung später in einer Verordnung regeln. Das passt Kritikerinnen und Kritikern aber nicht. Sie wollen, dass schon im Gesetz zumindest die Kriterien festgeschrieben werden, nach denen die Regierung Höchstzahlen von Ärztinnen und Ärzten festlegen kann.

Zudem stört sie, dass der Kanton Solothurn für die neuen Aufgaben 1.5 zusätzliche Stellen schaffen will.

Es pressiert

Die Befürworterinnen und Befürworter der Gesetzesänderung finden, dass Details in die Verordnung gehören. Es wäre unpraktisch, Höchstzahlen ins Gesetz zu schreiben. Die Regierung werde die Höchstzahlen jeweils den Begebenheiten anpassen müssen, und es sei umständlich, wenn dann jedes Mal das Gesetz geändert werden müsste.

Zudem pressiere es: Wenn andere Kantone einen Zulassungsstopp haben und Solothurn (noch) nicht, könnten viele Ärztinnen und Ärzte nach Solothurn kommen und das Gesundheitswesen verteuern.

Zur Volks-Abstimmung kommt es, weil die Gesetzesänderung im Parlament die nötige Zweidrittelmehrheit knapp verpasst hat. Eine Mitte-Links-Mehrheit stimmte zu, eine Minderheit aus SVP und einem Teil der FDP lehnte ab.

Eine zweite Initiative, über die im Kanton Solothurn am 18. Juni abgestimmt wird, verlangt ein weiteres Moratorium. Bis 2032 sollen keine Steuerabzüge gesenkt werden dürfen. Diese Initiative stammt auch vom Komitee «Jetz si mir draa». Es bezeichnet die beiden Vorlagen zusammen als «Zwillingsinitiativen».

Regionaljournal Aargau Solothurn, 06.06.2023, 17:30 Uhr ; 

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