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Auf einen Blick Das Klimaschutz-Gesetz in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegnerinnen ins Spiel?

Die Stimmbevölkerung entscheidet am 18. Juni 2023 über das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit. Die Vorlage sieht vor, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden muss. Dabei soll der Verbrauch fossiler Energieträger nicht verboten, sondern so weit wie möglich reduziert werden. Das Gesetz unterliegt dem obligatorischen Referendum und ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative

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Ein Windrad hinter einer
Legende: KEYSTONE/Valentin Flauraud

Im November 2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscher-Initiative) eingereicht. Hintergrund der Initiative ist das Pariser Klimaabkommen, welches Staaten bis 2050 zu Netto-Null-Emissionen verpflichtet. Auch die Schweiz hat sich hierzu verschrieben. Die Gletscher-Initiative beabsichtigt, die dafür nötigen Massnahmen in die Verfassung aufzunehmen. Somit wäre der Verbrauch von Öl, Benzin, Diesel und Erdgas ab dem Jahr 2050 verboten worden. 

Bundesrat und Parlament ging dies zu weit. Die Bundesversammlung hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag, das Klimaschutz-Gesetz, ausgearbeitet.

Ziel der Vorlage

Ein wichtiges Anliegen der Vorlage ist die Stärkung der Unabhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern. Dazu soll der Verbrauch von Öl und Gas gesenkt und gleichzeitig mehr Energie in der Schweiz produziert werden. Die Vorlage sieht hierfür Zwischenziele, Richtwerte und Massnahmen vor. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Zudem werden Unternehmen unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren.

Abstimmungstext

Das ist neu

Der Bund sichert Unternehmen oder Branchen, die Netto-Null-Fahrpläne erarbeiten, bis 2030 Finanzhilfen für neuartige, klimafreundliche Technologien zu. Bis 2030 stehen jährlich maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung. Zudem unterstützt der Bund während 10 Jahren mit jährlich maximal 200 Millionen Franken Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn diese ihre fossile Heizung durch ein System mit erneuerbaren Energien ersetzen.

Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, dass die weiteren Massnahmen jeweils in Spezialgesetzen zu regeln sind. Damit ist insbesondere das CO₂-Gesetz gemeint.

Drei Argumente dafür

  • Die Vorlage macht Bevölkerung und Wirtschaft unabhängiger von Öl- und Gasimporten.
  • Sie stärkt den Klimaschutz, ohne Verbote und ohne neue Abgaben.
  • Wer in klimafreundliche Heizungen und innovative Technologie investiert, wird finanziell unterstützt.

Drei Argumente dagegen

  • Das Referendumskomitee warnt vor einem massiv steigenden Strombedarf und explodierenden Strompreisen.
  • Der Umbau der Energieversorgung weg von Heizöl, Gas, Diesel und Benzin hin zu Strom sei realitätsfremd.
  • Das Vorgehen sei planlos, verschärfe den Strommangel, verschandle die Umwelt und gefährde die Versorgungssicherheit.

Abstimmungsempfehlung

Bundesrat und Parlament empfehlen das Klimaschutz-Gesetz zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 139 Mitglieder dafür aus, 51 dagegen. Im Ständerat wurde die Behördenvorlage mit 38 zu 4 angenommen.

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SRF 4 News, 12.05.23, 06:00 Uhr ; 

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