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Abstimmungen Kanton Genf Genf schickt Sonntagsöffnung von Läden bachab

  • Im Kanton Genf erleiden erweiterte Öffnungszeiten von Läden am Samstag und drei Sonntagsverkäufe Schiffbruch.
  • Weiter stimmen die Genferinnen und Genfer dem Amtsenthebungsverfahren für Mitglieder der Kantonsregierung zu.
  • Auch die Abschaffung lebenslanger Renten für Staatsräte findet an der Urne eine Mehrheit.
  • Die Stimmbeteiligung liegt bei 54 Prozent.

Initiative Abschaffung Renten Regierungsmitglieder

Kanton Genf: Initiative Abschaffung lebenslanger Renten für Regierungsmitglieder

  • JA

    77.9%

    108'775 Stimmen

  • NEIN

    22.1%

    30'945 Stimmen

Gegenvorschlag Initiative Rentenabschaffung

Kanton Genf: Gegenvorschlag Kantonsrat Initiative Abschaffung Renten Regierungsmitglieder

  • JA

    56.0%

    73'223 Stimmen

  • NEIN

    44.0%

    57'510 Stimmen

Stichfrage Renten-Initiative oder Gegenvorschlag

Kanton Genf: Stichfrage Renten-Initiative oder Gegenvorschlag

  • JA

    54.7%

    69'402 Stimmen

  • NEIN

    45.3%

    57'492 Stimmen

Mindestens 3 Mitglieder in Gemeinde-Exekutiven

Kanton Genf: Verfassungsänderung Zusammensetzung von Gemeinde-Exekutiven

  • JA

    90.4%

    115'059 Stimmen

  • NEIN

    9.6%

    12'231 Stimmen

Amtsenthebungsverfahren Mitglieder des Staatsrats

Kanton Genf: Neues Amtsenthebungsverfahren für Mitglieder des Staatsrats

  • JA

    91.6%

    120'601 Stimmen

  • NEIN

    8.4%

    11'125 Stimmen

Längere Ladenöffnungszeiten

Kanton Genf: Gesetz über die Ladenöffnungszeiten

  • JA

    46.2%

    64'716 Stimmen

  • NEIN

    53.8%

    75'339 Stimmen

53.8 Prozent der Genferinnen und Genfer lehnen eine Revision der Ladenöffnungszeiten ab. Das Gesetz hätte es den Läden erlaubt, an drei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember – einem Feiertag in Genf – zu öffnen und die Öffnungszeiten am Samstag von 18 bis 19 Uhr zu verlängern, während der Abendverkauf am Donnerstagabend bis 21 Uhr abgeschafft worden wäre.

Unverändert bleiben die übrigen Öffnungszeiten: Werktags werden die Läden um 19 Uhr und freitags um 19.30 Uhr geschlossen.

Sonntagsverkauf: Dritte Abstimmung innert fünf Jahren

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Es war das dritte Mal innerhalb von fünf Jahren, dass die Genferinnen und Genfer über die Sonntagsöffnung der Geschäfte abstimmten. 2016 akzeptierte der Souverän das Prinzip unter der Bedingung, dass es einen erweiterten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Branche gibt. Im Jahr 2019 stimmte das Volk dann für einen zweijährigen Versuch zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten.

Die Gewerkschaften mit Unterstützung der Linken hatten dagegen das Referendum ergriffen. Entsprechend zufrieden zeigt sich die Unia: Mit diesem Votum bezeuge die Stimmbevölkerung ihre Solidarität mit dem Verkaufspersonal, heisst es in einer Mitteilung. Die Genferinnen und Genfer hätten erkannt, dass längere Öffnungszeiten nichts bringen würden. «Es wird keine einzige neue Stelle geschaffen. Vielmehr werden grosse Geschäfte gegenüber kleinen Läden begünstigt», schreibt die Unia.

Staatsräte können des Amtes enthoben werden

In Genf können Mitglieder der Kantonsregierung ab der nächsten Legislaturperiode des Amtes enthoben werden. Das hat das Genfer Stimmvolk mit grosser Mehrheit entschieden. Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91.6 Prozent gut. Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht.

Amtsenthebung: 40 Abgeordnete müssen Antrag stellen

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Der Antrag auf eine Amtsenthebung eines Staatsratsmitglieds wegen Vertrauensverlusts muss formell von mindestens 40 Abgeordneten gestellt werden. Nach Beratung in einer Kommission muss die Resolution für eine Abberufung dann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen, mindestens aber von 51 Abgeordneten, gutgeheissen werden. Danach wird der Beschluss dem obligatorischen Referendum unterworfen.

Der Text sieht auch ein Amtsenthebungsverfahren vor, falls ein Staatsrat seine Pflichten und Aufgaben nicht mehr dauerhaft wahrnehmen kann, zum Beispiel bei schwerer Krankheit. Eine Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen würde jedoch nicht dem Volk vorgelegt und könnte vor Gericht angefochten werden.

Die Vorlage kam im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.

Aus für lebenslange Renten von Staatsräten

Durch die Affäre Maudet ist im Kanton Genf auch die Debatte über die Abschaffung der lebenslangen Rente für Staatsräte nach mindestens acht Jahren Amtszeit wieder aufgeflackert. Gemäss den bisher ausgezählten Stimmen sollen Exekutiv-Mitglieder ab ihrem achten Amtsjahr keinen Anspruch mehr auf eine lebenslange Rente haben: Die Stimmenden ziehen die Initiative der Grünliberalen mit 54.7 Prozent dem vom Grossen Rat ausgearbeiteten Gegenvorschlag vor.

Die Initiative sieht vor, dass Staatsräte und der Kanzler für maximal 24 Monate 70 Prozent ihres letzten Gehalts erhalten. Damit würden ihre Leistungen denen der Arbeitslosenversicherung angeglichen. Diese Lösung bringt ihr Rentensystem jedoch nicht mit dem Bundesrecht in Einklang, weshalb der Grosse Rat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hatte.

SRF 4 News, 28.11.2021, 12:33 Uhr ; 

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