Darum geht es in Windisch: Der Gemeinderat möchte das Elektrizitäts- und Wasserwerk – heute Teil der Gemeindeverwaltung – in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umwandeln. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen am 4. März einen Kredit von 125'000 Franken bewilligen, um die Rechtsformänderung weiter vorzubereiten.
Im Einwohnerrat von Windisch setzten sich die Bürgerlichen durch. Das Gemeindeparlament sprach sich mit 22 gegen 14 Stimmen für die Vorbereitung der Rechtsformänderung aus. Gegen diesen Beschluss ergriff die SP das Referendum, weswegen nun das Volk an der Urne entscheidet.
Das sind die Pro-Argumente des Gemeinderates: Ein Elektrizitätswerk zu betreiben gehöre nicht zu den zwingenden Aufgaben einer Gemeinde, heisst es beim Gemeinderat, so steht es in der Aargauer Verfassung. Der stark reglementierte und regulierte Strommarkt befinde sich in einem Wandel, in welchem eine kleine Gemeinde wie Windisch sich kaum mehr zurechtfinden könne.
Das EW wäre zusammen mit dem Wasserwerk als eigenständige Aktiengesellschaft flexibler und könne sich im Energiemarkt besser bewegen, argumentiert die Gemeinde. Ausserdem bliebe die Gemeinde im Besitz einer 100-prozentigen Aktienmehrheit der neuen AG, man verliere die Werke also nicht komplett.
Das sind die Gegenargumente des Referendumskomitees: Die Elektrizitäts- und Wasserversorgung sei Teil des Service Public, deswegen sollen die entsprechenden Leistungserbringer auch Teil der öffentlichen Verwaltung sein. Die Umwandlung in eine AG führe aber zu einem Kontrollverlust der Politik.
In einer AG trüge nicht mehr der Gemeinderat für die Verantwortung für die strategische Steuerung, sondern ein Verwaltungsrat. Damit verliere das Gemeinwesen seine Einflussmöglichkeiten auf die Elektrizitätsversorgung. Ausserdem handle es sich um einen Vermögensverlust, weil die Netzinfrastruktur der Aktiengesellschaft überschrieben werde. Die Umwandlung in eine AG sei zudem die Vorstufe eines Verkaufs.
SRF1, Regionaljournal Aargau Solothurn 17:30 Uhr