Der Regierungsrat schlägt diese Änderung in seinem Entwurf zum neuen Abstimmungsgesetz vor. Wegen der Sparbemühungen der öffentlichen Hand sei diese Lösung zumutbar, schreibt der Regierungsrat. Wenn man das Stimmkuvert in die Abstimmungsbriefkästen der Gemeinden werfe, könne man ja die Kosten auf einfache Weise sparen.
Weitere Änderungen im Gesetz:
- Ab 2018 sollen bei Wahlen und Abstimmungen neue Zweiwegcouverts mit zwei Innenfächern zum Einsatz kommen. Diese kann die Post einfacher sortieren.
- Urnen in den Gemeinden sollen künftig schon um 11 und nicht erst um 12 Uhr schliessen. So sollen Ergebnisse am Abstimmungssonntag früher bekannt werden.
- Für mehr Zeit bei der Vorbereitung müssen Urnengänge der Vorlage zufolge neu mindestens acht statt vier Wochen vor einer Abstimmung bekannt gegeben werden.
Zum neuen Abstimmungsgesetz muss das Kantonsparlament noch Ja sagen.