Die Corona-Pandemie hat nicht nur eine Gesundheitskrise ausgelöst, manche Branchen und Unternehmen leiden auch an einer Wirtschaftskrise. Den Hotels etwa fehlen nach wie vor die internationalen Touristinnen und Touristen, Restaurants durften zwischenzeitlich gar keine Gäste mehr empfangen. Schon früh hat der Bund deshalb Massnahmen ergriffen, um arg gebeutelten Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen.
Oft musste es dabei schnell gehen. Ebenso oft fehlten dafür aber die nötigen rechtlichen Grundlagen. Da für den Vollzug der sogenannten Härtefallhilfen die Kantone zuständig sind, hat die St. Galler Regierung ein entsprechendes Gesetz per Dringlichkeitsrecht in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz schaffte sie die notwendige rechtliche Grundlage, um Finanzhilfen im Umfang von maximal 95 Millionen Franken auszahlen zu können. Hinzu kommen die Mittel, die der Bund bereitstellt. Davon profitieren sollen nicht nur Unternehmen, sondern auch professionelle Sportvereine und Seilbahnunternehmen im Kanton. Der Kantonsrat hat das Gesetz im Februar einstimmig angenommen.
Breite Unterstützung für das Gesetz
Da im Kanton St. Gallen aber auch die Stimmbevölkerung über neue Ausgaben mitentscheiden darf, die den Kanton mehr als 15 Millionen Franken kosten, muss das Stimmvolk am 26. September über das Gesetz abstimmen. Das Ganze dürfte eine reine Formsache sein, denn mit Widerstand ist kaum zu rechnen. Was aber, wenn das Gesetz wider Erwarten abgelehnt wird? Müssten bereits ausbezahlte Finanzhilfe dann zurückbezahlt werden?
Nein, schreibt der Kanton St. Gallen in den Abstimmungsunterlagen. Auf bereits gewährte finanzielle Unterstützungen hätte ein Nein vom Stimmvolk keinen Einfluss. Allerdings wäre es künftig nicht mehr möglich, von Corona betroffenen Unternehmen Hilfe zu leisten, da die rechtliche Grundlage dafür fehlen würde.