Der Abstimmungskampf zur USR III: Die Kantone sind stark von dieser Abstimmungsvorlage betroffen. Deshalb treten diverse Regierungsräte offensiv im Abstimmungskampf auf. Die St. Galler Regierung geht einen Schritt weiter und informiert mit einer Medienmitteilung, dass die Gesamtregierung hinter der Abstimmungsvorlage stehe.
Das Bundesgerichtsurteil: Im Dezember urteilte das Bundesgericht über einen ähnlichen Fall. In seinem Urteil hält es fest, dass Kantonsregierungen nur in nationale Abstimmungskämpfe eingreifen dürfen, wenn sie besonders betroffen sind.
Die Kantone sind das bei der Unternehmenssteuerreform gemäss Rechtsprofessor Bernhard Waldmann von der Universität Freiburg zwar, der Kanton St. Gallen aber nicht im Speziellen. Ob die Intervention in diesem Fall zulässig ist, müsste wiederum das Bundesgericht entscheiden.
Die Einschätzung: Mehrere Rechtsexperten bestätigen, dass sich die St. Galler Regierung zumindest in einem Graubereich bewege. Sie nutzt in diesem Fall ihre Reputation und Macht, um die Stimmbürger zu beeinflussen. Als Repräsentantin des gesamten Kantons vertritt sie aber nur den Bevölkerungsteil der Befürworter. Es ist - wenn möglicherweise auch nicht juristisch relevant - zumindest politisch fragwürdig.
Die Konsequenzen: Das Verhalten der St. Galler Regierung dürfte kaum Konsequenzen haben. Gäbe es eine Beschwerde (diejenige der Piratenpartei betrifft interkantonale Konferenzen), dann könnte das Bundesgericht im äussersten Fall die Abstimmung für ungültig erklären. Das ist aber gemäss Rechtsprofessor Waldmann sehr unwahrscheinlich.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr