Bevor das Parlament eine Vorlage im Plenum diskutiert, wird sie jeweils von einer Kommission vorberaten. Kommt diese zum Schluss, dass die Vorlage mangelhaft ist, kann sie dem Parlament beantragen, dieses zur Überarbeitung an die Regierung zurückzugeben.
Sieht die Regierung den Revisionsbedarf ein, soll die Vorlage direkt an sie zurückgehen. Die Schlaufe über das Parlament zur Rückweisung soll somit entfallen. Dies liege im Interesse einer effizienten Ratsführung, denn es könne Zeit gespart werden, schreibt die Geschäftsleitung.
Bei Differenzen entscheidet noch immer das Parlament
Anders ist es, wenn der Stadtrat nicht mit dem Antrag der vorberatenden Kommission einverstanden ist. Dann muss das Stadtparlament über die Rückweisung befinden.
Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates hat am Montag eine entsprechende Änderung des Geschäftsreglements beantragt.