Der ärztliche Notfalldienst ist als Ergänzung zur Notfallnummer 144 gedacht. Für Notfälle, die nicht einen sofortigen Transport ins Spital erfordern. Eine Triage-Stelle leitet Patienten an jene Ärzte oder Zahnärzte weiter, die gerade Notfalldienst haben. Der Betrieb dieses Notfalldienstes wurde ohne eine Ausschreibung an die Ärztegesellschaft (AGZ) vergeben.
Die Finanzkommission kritisiert nun, Gesundheitsdirektion und Regierungsrat hätten damals unter zeitlichem Druck gehandelt. Dabei sei nicht alles korrekt verlaufen. Die Ärztegesellschaft habe zudem ihre starke Stellung ausgenutzt, um die heutige Lösung zu erzwingen.
Die Finanzkommission fordert nun, dass der Leistungsauftrag auszuschreiben sei. So bald als möglich. Der Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Ärztegesellschaft ist bis 2022 gültig.
Verärgerte Zürcher Ärztegesellschaft
Die Zürcher Gesundheitsdirektion gibt dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen nur eine kurze Stellungnahme ab. «Die aufgeworfenen Punkte schauen wir nun genau an und prüfen sie», sagt Mediensprecher Daniel Winter.
Deutlicher wird die Ärztegesellschaft. Der Vorwurf, dass die AGZ ihre Stellung ausgenutzt habe, sei doch «ziemlich daneben», so Präsident Josef Widler. Es sei viel mehr so, dass die AGZ eine Aufgabe wahrnehme, die eigentlich dem Kanton und den Gemeinden zukomme. Man habe dazu beigetragen, einene Versorgungs-notstand zu beseitigen. Viele Gemeinden hätten die Notfallversorgung nämlich vernachlässigt.
Die Ärztegesellschaft stellt sich nicht gegen eine Ausschreibung des Auftrags. Und sie würde die Vergabe an eine andere Organisation auch akzeptieren.