Das Luzerner Kantonsgericht hatte nach einer Strafanzeige im vergangenen Dezember die beiden Zürcher, Staatsanwalt Ulrich Weder und Oberstaatsanwalt Andreas Eckert, damit betraut, die strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe zu klären. Die Beschuldigten hatten eine Strafuntersuchung gegen Regierungsrat Villiger eingestellt, was ihnen den Vorwurf der Begünstigung und des Amtsmissbrauchs einbrachte.
Im Oktober war publik geworden, dass der Zuger Sicherheitsdirektor einer Frau ohne Führerausweis ein Auto geliehen hatte und gegen ihn wegen eines Kaufvertrages für das Auto der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben worden war.
Die Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung habe sich geradezu aufgedrängt, heisst es in der Einstellungsbegründung, die am Mittwoch publiziert wurde. Dem Kaufvertrag habe die Beweiseignung gefehlt, eine strafrechtliches Falschbeurkundung falle ausser Betracht.
Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung
Was die Verfahrenseinstellung wegen mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Lenkerin ohne den erforderlichen Führerausweis angehe, hätten die beiden Beschuldigten ihren Ermessensbereich nicht überschritten. Auch lägen weder Begünstigung noch Amtsmissbrauch zugunsten Villigers vor. Den beiden könne kein Vorsatz zur Last gelegt werden, auch fehle ein Motiv, da beide unabhängig voneinander gehandelt hätten.
Um zu klären, wer die Informationen über das Verfahren gegen Villiger an die Medien weitergegeben hat, hatte die Luzerner Staatsanwaltschaft bereits im Oktober zudem eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet.