- Zwei Anwohner ziehen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter.
- Es geht um die Sicherheit bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser.
- Umstritten ist der Einsatz von mobilen Pumpen und deren Bewertung innerhalb des Sicherheitssystems.
Die Beschwerdeführer wollen beim Bundesgericht eine Grundsatzfrage klären lassen: Ob beim Nachweis der Hochwassersicherheit mobile Feuerwehrpumpen und das Hochreservoir Runtigenrain angerechnet werden dürfen.
Das Verfahren wird von Greenpeace Schweiz unterstützt. Nach deren Auffassung müssen zentrale Rechtsfragen zur Nuklearsicherheit vom Bundesgericht geklärt werden, wie die Organisation am Mittwoch mitteilte. Das Bundesverwaltungsgericht habe dazu rechtsverletzend und widersprüchlich argumentiert.
Kühlung mit mehreren Stufen
Für den Fall eines aussergewöhnlichen Hochwassers, wie es sich alle 10'000 Jahre ereignen könnte, muss die Reaktorkühlung gewährleistet werden können. Dafür ist ein Konzept mit gestaffelter Sicherheitsvorsorge vorgeschrieben. Jede Sicherheitsstufe innerhalb dieser Vorsorge muss für sich selbst funktionieren.
Die Beschwerdeführer hatten unter anderem den Einsatz von mobilen Pumpen und deren Bewertung innerhalb des Sicherheitssystems kritisiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Entscheid festgehalten, dass der Einsatz nicht fest installierter Pumpen grundsätzlich zulässig sei.
Allerdings hatte es dazu weitere Abklärungen vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) verlangt, ebenso wie zu dem Hochreservoir, das Wasser zur Notkühlung des Reaktors liefern soll, wenn kein Wasser aus der Aare zur Verfügung steht.