Der Hirschbestand in der Region Goms/Aletsch ist viel zu hoch. Deshalb wollte der Walliser Staatsrat einen Teil des Banngebiets und Naturschutzreservats Aletsch in diesem Jahr für die Hochjagd öffnen. Doch das wurde durch eine Beschwerde von Pro Natura am Kantonsgericht verhindert. Weil die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat, musste der Staatsrat seinen Entscheid suspendieren.
Rund 300 Hirsche verstecken sich im Banngebiet
Peter Scheibler ist der Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere im Wallis. Er geht davon aus, dass in der Region Goms/Aletsch rund 1500 Hirsche leben. «Davon verstecken sich etwa 300 im Aletschwald», so Scheibler. «Wir müssen die Tiere während der Jagd dort schiessen, wo sie sich aufhalten. Nur so können wir den Bestand regulieren», sagt Scheibler weiter. Laut der kantonalen Dienststelle richten die Hirsche grosse Schäden an den Schutzwäldern an.
Daniel Kalbermatter, Präsident des Walliser Jagdverbands, sagt: «Wir Jäger haben den gesetzlichen Auftrag, die Zahl der Hirsche zu regulieren. An den Bäumen in den Schutzwäldern gibt es viele Verbissschäden durch die Hirsche. Deshalb sollten wir auch in einem Teil des Aletschwaldes jagen dürfen, obschon es Banngebiet ist.»
Hirsche müssen besser verteilt werden
Laudo Albrecht, Leiter Pro Natura Aletsch, sieht das anders: «Viele Wanderer würden sich durch die Jagd im Banngebiet des Alteschwaldes gestört fühlen. Das Naturreservat muss erhalten bleiben.»
Die Jagd im Aletschwald würde viele Touristen stören.
Er sehe zwar, dass der Hirschbestand im Alteschwald viel zu hoch sei und es zu Schäden an Bäumen und Sträuchern komme. Dennoch sei es der falsche Weg, einen Teil des Banngebietes für die Jagd zu öffnen.
Albrecht strebt eine Lösung an, um die Hirsche im Gebiet besser zu verteilen. Er schlägt vor, dass die Förster Eschen fällen, damit die Hirsche die Blätter der gefällten Bäume fressen können. So könne man die Hirsche in der Region gezielt verteilen.
Daniel Kalbermatter vom Walliser Jagdverband bezweifelt allerdings, dass dieser Vorschlag umsetzbar ist.
Wegen der Beschwerde von Pro Natura liegt der Ball jetzt erst mal beim Walliser Kantonsgericht.