Der breit unterzeichnete Vorstoss bezeichnet das kantonale Übertretungsstrafgesetz und die Lärmschutzregelungen aus dem Jahr 1978 als veraltet. SP-Grossrat Sebastian Kölliker untermauerte dies mit einem Beispiel: «Als Privatperson bekommt man de facto keine Bewilligung. Nicht einmal, wenn man an einem Geburtstagsapéro Chansons hören möchte.»
Heute habe fast jeder ein Gerät mit Lautsprecher in der Tasche und nutze es auch. Der Grosse Rat überwies den Vorstoss nun mit 55 gegen 26 Stimmen erneut als Motion an die Regierung.