Das Alters- und Pflegeheim ist für Rentnerinnen und Rentner ihr letztes Zuhause. Nach ihrem Tod ist das Vermögen meist aufgebraucht und die Erben schlagen die Verlassenschaft aus, weil zu viele Rechnungen offen sind. Auch die Rechnungen des Alters- und Pflegeheims. Deshalb bleiben die Institutionen immer häufiger auf unbezahlten Rechnungen sitzen.
Vorher einkassieren
Deshalb sind die Heime in den letzten Jahren dazu übergegangen, vor dem Eintritt von ihren künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Depot-Gebühr zu verlangen. Die liegt meist in der Höhe der Kosten, die in einem Monat anfallen.
Viele haben nicht so viel Geld
Wer über ein Haus oder über andere Vermögenswerte verfügt, wird kaum Mühe bekunden, die mehreren Tausend Franken zu bezahlen.
«Schwierig wird es bei Seniorinnen und Senioren, die in einer Mietwohnung leben und mit einer kleinen Rente und möglicherweise Ergänzungsleistungen ihren Alltag nur ganz knapp bestreiten können», sagt Ruth Schindler von Pro Senectute Bern. Diesen Rentnerinnen und Rentnern sei es gar nicht möglich, mehrere Tausend Franken aufzutreiben.
Lücke im Gesetz
Hinzu kommt: Weder über die Ergänzungsleistungen noch über die Sozialhilfe können solche Depot-Gebühren der Heime abgerechnet werden. Das Gesetz regelt diese Fälle nicht.
Das hat auch die Berner Kantonsregierung erkannt. In ihrer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsparlament stellt sie in Aussicht, die Lücken im Sozialhilfe- oder in der Ergänzungsleistungs-Gesetzgebung zu schliessen.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)