- Der Aargauer Regierungsrat hat entschieden, ein Verwaltungsgerichtsurteil weiterzuziehen. Er zieht nun vors Bundesgericht, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.
- Das Verwaltungsgericht entschied im Dezember, einem Begehren zweier Privatpersonen recht zu geben.
- Das Problem ist eine Auflistung von Eingriffen, die ambulant durchgeführt werden müssten. Eine solche Liste dürften die Kantone nicht aufstellen, entschied das Aargauer Verwaltungsgericht.
Der Kanton Aargau erhoffte sich mit der Liste ambulante Eingriffe zu fördern und damit Geld zu sparen. Die zuständige Regierungsrätin Franziska Roth spricht von jährlich fünf Millionen Franken. Nebst dem Kanton Aargau haben auch die Kantone Basel-Stadt, Luzern, Zug und Zürich eine solche Liste.
Seit Beginn dieses Jahres gibt es auch eine vom Bund publizierte Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen. Diese ist jedoch um einiges kürzer, als die des Kantons Aargau. Lediglich sechs Eingriffe stehen darauf. Die kantonale Liste umfasst 13 Eingriffe.
Regierung will an Liste festhalten
Dennoch ist Regierungsrätin Franziska Roth überzeugt von ihrer Liste: «Nach unseren Auffassungen basiert die Liste auf den erforderlichen rechtlichen Gesetzen.» Die Aargauer Regierung hat deshalb entschieden, das Urteil vors Bundesgericht weiterzuziehen und gibt sich siegesbewusst: «Die Chancen für uns überwiegen.»
Damit die Liste auch weiterhin eingesetzt werden kann, hat die Aargauer Regierung zudem beim Bundesgericht aufschiebende Wirkung beantragt. Damit der Kanton auch weiterhin durch mehr ambulante statt stationäre Eingriffe sparen kann.