Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektoren (ZGSDK) wollen die Entwicklung in Luzern genau beobachten. Sie finden das Vorgehen des Kantons Luzern legitim. «Es ist sogar begrüssenswert, wenn Kantone als Versuchslabor im Gesundheitswesen aktiv werden», sagt Martin Pfister, Gesundheitsdirektor des Kantons Zug und Präsident der ZGSDK.
Es müsse jedoch eine gewisse Koordination unter den Kantonen geben. Es solle verhindert werden, dass 26 möglicherweise unterschiedliche kantonale Operationslisten erstellt würden. Da werde aber eine gewissermassen natürliche Anpassung stattfinden, sagt Martin Pfister: «Wenn sich ein Weg bewährt, werden die anderen Kantone auch auf diesen einschwenken.»
Nationale Lösung gefordert
Skeptischer ist man diesbezüglich beim Spitalverband H+. Die Leistungen würden im nationalen Gesetz geregelt. Darum müsse auch national geregelt werden, welche Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden, sagt Direktor Bernhard Wegmüller.
«Es ist weder für die Patienten akzeptierbar, dass sie je nach Kanton unterschiedlich behandelt werden, noch für die Spitäler, welche die Patienten je nach Herkunftskanton unterschiedlich behandeln müssten», so Wegmüller. Ein solches Vorgehen sei nicht praktikabel.
Bund plant Vorgaben für Behandlungen
Er plädiert für eine nationale Lösung. Beim Bundesamt für Gesundheit BAG sind diesbezüglich Gespräche am Laufen. «Seit über einem Jahr machen wir uns Gedanken über zukünftige ambulante und stationäre Behandlungen», sagt Sandra Schneider, Leiterin der Abteilung Leistungen, auf Anfrage.
Im Herbst 2017 oder im Frühling 2018 wolle man Vorschläge für eine nationale Lösung präsentieren. «An einer nationalen Regelung könnten sich Patienten und Versicherer orientieren.» Das heisse aber nicht, dass eigene Initiativen aus den Kantonen nicht mehr möglich seien. «Alle – auch die Kantone – haben ein Interesse daran, die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern», sagt Sandra Schneider.